Übersetzung für "Zuverlässigkeitsnachweis" in Englisch
																						Verlangt
																											ein
																											Mitgliedstaat
																											von
																											den
																											eigenen
																											Staatsangehörigen
																											einen
																											Zuverlässigkeitsnachweis,
																											den
																											Nachweis,
																											dass
																											sie
																											vorher
																											nicht
																											in
																											Insolvenz
																											gefallen
																											sind,
																											oder
																											beide
																											genannten
																											Nachweise,
																											so
																											erkennt
																											dieser
																											Mitgliedstaat
																											bei
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											anderen
																											Mitgliedstaaten
																											als
																											ausreichenden
																											Nachweis
																											die
																											Vorlage
																											eines
																											Strafregisterauszugs
																											oder
																											in
																											Ermangelung
																											dessen
																											die
																											Vorlage
																											einer
																											von
																											einer
																											zuständigen
																											Justiz-
																											oder
																											Verwaltungsbehörde
																											des
																											Herkunfts-
																											oder
																											Heimatmitgliedstaats
																											ausgestellten
																											gleichwertigen
																											Urkunde
																											an,
																											aus
																											der
																											sich
																											ergibt,
																											dass
																											diese
																											Anforderungen
																											erfüllt
																											sind.
																		
			
				
																						Where
																											a
																											Member
																											State
																											requires
																											of
																											its
																											own
																											nationals
																											proof
																											of
																											good
																											repute,
																											proof
																											of
																											no
																											previous
																											bankruptcy,
																											or
																											both,
																											that
																											Member
																											State
																											shall
																											accept
																											as
																											sufficient
																											evidence
																											in
																											respect
																											of
																											nationals
																											of
																											other
																											Member
																											States
																											the
																											production
																											of
																											an
																											extract
																											from
																											the
																											judicial
																											record
																											or,
																											failing
																											this,
																											of
																											an
																											equivalent
																											document
																											issued
																											by
																											a
																											competent
																											judicial
																											or
																											administrative
																											authority
																											in
																											the
																											home
																											Member
																											State
																											or
																											the
																											Member
																											State
																											from
																											which
																											the
																											foreign
																											national
																											comes
																											showing
																											that
																											those
																											requirements
																											have
																											been
																											met.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Verlangt
																											ein
																											Mitgliedstaat
																											von
																											den
																											eigenen
																											Staatsangehörigen
																											einen
																											Zuverlässigkeitsnachweis
																											und
																											den
																											Nachweis,
																											daß
																											sie
																											vorher
																											nicht
																											in
																											Konkurs
																											gegangen
																											sind,
																											oder
																											nur
																											einen
																											dieser
																											beiden
																											Nachweise,
																											so
																											erkennt
																											er
																											bei
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											anderen
																											Mitgliedstaaten
																											als
																											ausreichenden
																											Nachweis
																											die
																											Vorlage
																											eines
																											Strafregisterauszugs
																											oder
																											in
																											Ermangelung
																											dessen
																											die
																											Vorlage
																											einer
																											von
																											einer
																											zuständigen
																											Justiz-
																											oder
																											Verwaltungsbehörde
																											des
																											Heimat-
																											oder
																											Herkunftsmitgliedstaats
																											ausgestellten
																											gleichwertigen
																											Urkunde
																											an,
																											aus
																											der
																											sich
																											ergibt,
																											daß
																											diese
																											Anforderungen
																											erfüllt
																											sind.
																		
			
				
																						Where
																											a
																											Member
																											State
																											requires
																											of
																											its
																											own
																											nationals
																											proof
																											of
																											good
																											repute
																											and
																											proof
																											of
																											no
																											previous
																											bankruptcy,
																											or
																											proof
																											of
																											either
																											of
																											these,
																											that
																											State
																											shall
																											accept
																											as
																											sufficient
																											evidence
																											in
																											respect
																											of
																											nationals
																											of
																											other
																											Member
																											States
																											the
																											production
																											of
																											an
																											extract
																											from
																											the
																											"judicial
																											record"
																											or,
																											failing
																											this,
																											of
																											an
																											equivalent
																											document
																											issued
																											by
																											a
																											competent
																											judicial
																											or
																											administrative
																											authority
																											in
																											the
																											home
																											Member
																											State
																											or
																											the
																											Member
																											State
																											whence
																											the
																											foreign
																											national
																											comes
																											showing
																											that
																											these
																											requirements
																											have
																											been
																											met.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Der
																											Aufnahmemitgliedstaat
																											kann
																											vor
																											der
																											Erteilung
																											einer
																											Erlaubnis
																											einen
																											Zuverlässigkeitsnachweis
																											und
																											ein
																											Zeugnis
																											über
																											den
																											körperlichen
																											und
																											geistigen
																											Gesundheitszustand
																											des
																											Antragstellers
																											verlangen.
																		
			
				
																						A
																											Member
																											State
																											may
																											require
																											a
																											proof
																											of
																											good
																											character
																											and
																											a
																											certificate
																											of
																											physical
																											and
																											mental
																											health
																											before
																											granting
																											authorization.
															 
				
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