Translation of "Exercise due care" in German
																						We
																											exercise
																											due
																											care
																											in
																											handling
																											your
																											personal
																											data
																											and
																											assure
																											not
																											to
																											pass
																											them
																											on
																											to
																											others.
																		
			
				
																						Wir
																											behandeln
																											Ihre
																											Daten
																											mit
																											größter
																											Sorgfalt
																											und
																											geben
																											diese
																											unter
																											keinen
																											Umständen
																											an
																											Dritte
																											weiter.
															 
				
		 CCAligned v1
			
																						Warranty
																											DYNAPOS
																											is
																											obligated
																											to
																											exercise
																											due
																											care
																											and
																											deliver
																											good
																											quality
																											products.
																		
			
				
																						Die
																											DYNAPOS
																											GmbH
																											verpflichtet
																											sich
																											zur
																											Sorgfalt
																											und
																											liefert
																											die
																											Produkte
																											in
																											einer
																											guten
																											Qualität.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Nevertheless,
																											the
																											responsibility
																											for
																											ensuring
																											that
																											all
																											relevant
																											information
																											was
																											provided
																											was
																											KLM's,
																											and
																											it
																											failed
																											to
																											exercise
																											due
																											care
																											in
																											carrying
																											that
																											task
																											out.
																		
			
				
																						Die
																											Verantwortung
																											dafür,
																											dass
																											alle
																											einschlägigen
																											Informationen
																											vorgelegt
																											würden,
																											oblag
																											jedoch
																											KLM,
																											die
																											es
																											versäumte,
																											dies
																											mit
																											der
																											notwendigen
																											Sorgfalt
																											zu
																											tun.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						The
																											Task
																											Force
																											found
																											that
																											the
																											above-mentioned
																											criminal
																											scheme
																											was
																											facilitated
																											by
																											the
																											failure
																											of
																											a
																											senior
																											official
																											and
																											two
																											other
																											staff
																											members
																											in
																											supervisory
																											positions
																											to
																											exercise
																											due
																											care
																											and
																											specifically,
																											to
																											scrutinize
																											contractual
																											documents
																											properly.
																		
			
				
																						Nach
																											Auffassung
																											der
																											Arbeitsgruppe
																											wurde
																											das
																											beschriebene
																											kriminelle
																											System
																											dadurch
																											begünstigt,
																											dass
																											ein
																											leitender
																											Bediensteter
																											und
																											zwei
																											weitere
																											Bedienstete
																											ihre
																											Dienstaufsicht
																											nicht
																											mit
																											der
																											gebührenden
																											Sorgfalt
																											wahrnahmen
																											und
																											insbesondere
																											die
																											Vertragsunterlagen
																											nicht
																											ordnungsgemäß
																											prüften.
															 
				
		 MultiUN v1
			
																						An
																											audit
																											of
																											procurement
																											at
																											UNAMI
																											(AP2005/812/01),
																											showed
																											that
																											the
																											Mission
																											failed
																											to
																											exercise
																											due
																											care
																											while
																											developing
																											solicitation
																											documents
																											and
																											evaluating
																											the
																											technical
																											and
																											financial
																											proposals,
																											and
																											in
																											dealing
																											with
																											the
																											best
																											and
																											final
																											offers.
																		
			
				
																						Eine
																											Prüfung
																											der
																											Beschaffungen
																											der
																											UNAMI
																											(AP2005/812/01)
																											machte
																											deutlich,
																											dass
																											die
																											Mission
																											bei
																											der
																											Ausarbeitung
																											der
																											Ausschreibungsunterlagen,
																											der
																											Bewertung
																											der
																											technischen
																											und
																											finanziellen
																											Angebote
																											und
																											der
																											Bearbeitung
																											der
																											besten
																											abschließenden
																											Angebote
																											nicht
																											die
																											gebührende
																											Sorgfalt
																											walten
																											ließ.
															 
				
		 MultiUN v1
			
																						To
																											maintain
																											a
																											high
																											standard
																											of
																											investor
																											protection,
																											investment
																											firms
																											depositing
																											financial
																											instruments
																											held
																											on
																											behalf
																											of
																											their
																											clients
																											into
																											an
																											account
																											or
																											accounts
																											opened
																											with
																											a
																											third
																											party
																											should
																											exercise
																											all
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											in
																											the
																											selection,
																											appointment
																											and
																											periodic
																											review
																											of
																											the
																											third
																											party
																											and
																											of
																											the
																											arrangements
																											for
																											the
																											holding
																											and
																											safekeeping
																											of
																											those
																											financial
																											instruments.
																		
			
				
																						Um
																											beim
																											Anlegerschutz
																											einen
																											hohen
																											Standard
																											zu
																											wahren,
																											sollten
																											Wertpapierfirmen,
																											die
																											für
																											Kunden
																											gehaltene
																											Finanzinstrumente
																											auf
																											einem
																											oder
																											mehreren
																											bei
																											einem
																											Dritten
																											eröffneten
																											Konten
																											hinterlegen,
																											bei
																											der
																											Auswahl,
																											Bestellung
																											und
																											regelmäßigen
																											Überprüfung
																											dieses
																											Dritten
																											sowie
																											bei
																											den
																											für
																											das
																											Halten
																											und
																											die
																											Verwahrung
																											dieser
																											Finanzinstrumente
																											getroffenen
																											Vereinbarungen
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Professionalität
																											und
																											Sorgfalt
																											verfahren.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Management
																											companies
																											shall
																											exercise
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											when
																											entering
																											into,
																											managing
																											or
																											terminating
																											any
																											arrangements
																											with
																											third
																											parties
																											in
																											relation
																											to
																											the
																											performance
																											of
																											risk
																											management
																											activities.
																		
			
				
																						Wenn
																											Verwaltungsgesellschaften
																											mit
																											Dritten
																											Vereinbarungen
																											über
																											die
																											Ausführung
																											von
																											Tätigkeiten
																											im
																											Bereich
																											des
																											Risikomanagements
																											schließen,
																											solche
																											Vereinbarungen
																											verwalten
																											oder
																											beenden,
																											lassen
																											sie
																											dabei
																											die
																											gebotene
																											Sachkenntnis,
																											Sorgfalt
																											und
																											Gewissenhaftigkeit
																											walten.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						When
																											selecting
																											and
																											appointing
																											a
																											third
																											party,
																											to
																											whom
																											safekeeping
																											functions
																											are
																											delegated
																											in
																											accordance
																											with
																											Article
																											21(11)
																											of
																											Directive
																											2011/61/EU,
																											a
																											depositary
																											shall
																											exercise
																											all
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											to
																											ensure
																											that
																											entrusting
																											financial
																											instruments
																											to
																											this
																											third
																											party
																											provides
																											an
																											adequate
																											standard
																											of
																											protection.
																		
			
				
																						Bei
																											der
																											Auswahl
																											und
																											Bestellung
																											eines
																											Dritten,
																											dem
																											gemäß
																											Artikel
																											21
																											Absatz
																											11
																											der
																											Richtlinie
																											2011/61/EU
																											Verwahrfunktionen
																											übertragen
																											werden,
																											geht
																											die
																											Verwahrstelle
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Sachkenntnis,
																											Sorgfalt
																											und
																											Gewissenhaftigkeit
																											vor,
																											um
																											sicherzustellen,
																											dass
																											hinsichtlich
																											Finanzinstrumenten,
																											die
																											diesem
																											Dritten
																											anvertraut
																											werden,
																											ein
																											geeigneter
																											Schutzstandard
																											gegeben
																											ist.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						The
																											consequences
																											of
																											acquiring
																											a
																											cultural
																											object
																											of
																											unlawful
																											origin
																											will
																											only
																											be
																											genuinely
																											dissuasive
																											if
																											the
																											payment
																											of
																											compensation
																											is
																											coupled
																											with
																											an
																											obligation
																											on
																											the
																											possessor
																											to
																											prove
																											the
																											exercise
																											of
																											due
																											care
																											and
																											attention.
																		
			
				
																						Zur
																											Verwirklichung
																											der
																											Ziele
																											der
																											Union
																											auf
																											dem
																											Gebiet
																											der
																											Prävention
																											und
																											Bekämpfung
																											des
																											unrechtmäßigen
																											Handels
																											mit
																											Kulturgütern
																											sollte
																											daher
																											in
																											dieser
																											Richtlinie
																											festgelegt
																											werden,
																											dass
																											der
																											Eigenbesitzer
																											nur
																											dann
																											eine
																											Entschädigung
																											erhalten
																											kann,
																											wenn
																											er
																											nachweist,
																											dass
																											er
																											beim
																											Erwerb
																											des
																											Kulturgutes
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Sorgfalt
																											vorgegangen
																											ist.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						When
																											selecting
																											and
																											appointing
																											counterparties
																											and
																											prime
																											brokers,
																											AIFMs
																											shall
																											exercise
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											before
																											entering
																											into
																											an
																											agreement
																											and
																											on
																											an
																											ongoing
																											basis
																											thereafter
																											taking
																											into
																											account
																											the
																											full
																											range
																											and
																											quality
																											of
																											their
																											services.
																		
			
				
																						Bei
																											der
																											Auswahl
																											und
																											Bestellung
																											von
																											Gegenparteien
																											und
																											Primebrokern
																											verfahren
																											die
																											AIFM
																											sowohl
																											vor
																											Abschluss
																											einer
																											Vereinbarung
																											als
																											auch
																											im
																											Anschluss
																											daran
																											stets
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Sachkenntnis,
																											Sorgfalt
																											und
																											Gewissenhaftigkeit,
																											wobei
																											sie
																											dem
																											gesamten
																											Spektrum
																											und
																											der
																											Qualität
																											der
																											angebotenen
																											Dienste
																											Rechnung
																											tragen.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Those
																											principles
																											should
																											not
																											be
																											taken
																											to
																											be
																											exhaustive,
																											either
																											in
																											terms
																											of
																											setting
																											out
																											all
																											details
																											of
																											the
																											depositary’s
																											exercise
																											of
																											due
																											skill
																											care
																											and
																											diligence,
																											or
																											in
																											terms
																											of
																											setting
																											out
																											all
																											the
																											steps
																											that
																											a
																											depositary
																											should
																											take
																											in
																											relation
																											to
																											these
																											principles
																											themselves.
																		
			
				
																						Diese
																											Grundsätze
																											sollten
																											nicht
																											als
																											erschöpfend
																											angesehen
																											werden,
																											d.
																											h.
																											weder
																											so
																											verstanden
																											werden,
																											dass
																											sie
																											im
																											Detail
																											festlegen,
																											wie
																											die
																											Verwahrstelle
																											die
																											gebotene
																											Sachkenntnis,
																											Sorgfalt
																											und
																											Gewissenhaftigkeit
																											walten
																											lassen
																											muss,
																											noch
																											so,
																											dass
																											sie
																											alle
																											Schritte
																											darlegen,
																											die
																											eine
																											Verwahrstelle
																											in
																											Bezug
																											auf
																											diese
																											Grundsätze
																											selbst
																											einleiten
																											sollte.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Member
																											States
																											shall
																											require
																											investment
																											firms
																											to
																											exercise
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											when
																											entering
																											into,
																											managing
																											or
																											terminating
																											any
																											arrangement
																											for
																											the
																											outsourcing
																											to
																											a
																											service
																											provider
																											of
																											critical
																											or
																											important
																											operational
																											functions
																											or
																											of
																											any
																											investment
																											services
																											or
																											activities.
																		
			
				
																						Die
																											Mitgliedstaaten
																											verpflichten
																											die
																											Wertpapierfirmen,
																											bei
																											Abschluss,
																											Durchführung
																											oder
																											Kündigung
																											einer
																											Vereinbarung
																											über
																											die
																											Auslagerung
																											von
																											kritischen
																											oder
																											wesentlichen
																											betrieblichen
																											Funktionen,
																											von
																											Wertpapierdienstleistungen
																											oder
																											von
																											Anlagetätigkeiten
																											an
																											einen
																											Dienstleister
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Professionalität
																											und
																											Sorgfalt
																											zu
																											verfahren.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Member
																											States
																											shall
																											permit
																											investment
																											firms
																											to
																											deposit
																											financial
																											instruments
																											held
																											by
																											them
																											on
																											behalf
																											of
																											their
																											clients
																											into
																											an
																											account
																											or
																											accounts
																											opened
																											with
																											a
																											third
																											party
																											provided
																											that
																											the
																											firms
																											exercise
																											all
																											due
																											skill,
																											care
																											and
																											diligence
																											in
																											the
																											selection,
																											appointment
																											and
																											periodic
																											review
																											of
																											the
																											third
																											party
																											and
																											of
																											the
																											arrangements
																											for
																											the
																											holding
																											and
																											safekeeping
																											of
																											those
																											financial
																											instruments.
																		
			
				
																						Die
																											Mitgliedstaaten
																											gestatten
																											den
																											Wertpapierfirmen,
																											von
																											ihnen
																											für
																											ihre
																											Kunden
																											gehaltene
																											Finanzinstrumente
																											auf
																											einem
																											oder
																											mehreren
																											bei
																											einem
																											Dritten
																											eröffneten
																											Konten
																											zu
																											hinterlegen,
																											wenn
																											die
																											Firmen
																											bei
																											der
																											Auswahl,
																											Bestellung
																											und
																											regelmäßigen
																											Überprüfung
																											dieses
																											Dritten
																											sowie
																											bei
																											den
																											für
																											die
																											Verwahrung
																											dieser
																											Finanzinstrumente
																											getroffenen
																											Vereinbarungen
																											mit
																											der
																											gebotenen
																											Professionalität
																											und
																											Sorgfalt
																											verfahren.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						As
																											a
																											derogation
																											from
																											that
																											rule,
																											Member
																											States
																											may
																											provide
																											for
																											the
																											exclusion
																											or
																											the
																											limitation
																											of
																											employers’
																											responsibility
																											where
																											‘occurrences
																											are
																											due
																											to
																											unusual
																											and
																											unforeseeable
																											circumstances,
																											beyond
																											the
																											employers’
																											control,
																											or
																											to
																											exceptional
																											events,
																											the
																											consequences
																											of
																											which
																											could
																											not
																											have
																											been
																											avoided
																											despite
																											the
																											exercise
																											of
																											all
																											due
																											care’.
																		
			
				
																						Abweichend
																											von
																											dieser
																											Regel
																											können
																											die
																											Mitgliedstaaten
																											den
																											Ausschluss
																											oder
																											die
																											Einschränkung
																											der
																											Verantwortung
																											des
																											Arbeitgebers
																											bei
																											„Vorkommnissen
																											[vorsehen],
																											die
																											auf
																											nicht
																											von
																											diesem
																											zu
																											vertretende
																											anormale
																											und
																											unvorhersehbare
																											Umstände
																											oder
																											auf
																											außergewöhnliche
																											Ereignisse
																											zurückzuführen
																											sind,
																											deren
																											Folgen
																											trotz
																											aller
																											Sorgfalt
																											nicht
																											hätten
																											vermieden
																											werden
																											können“.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Article
																											3
																											employers'
																											control,
																											or
																											to
																											exceptional
																											events,
																											the
																											consequences
																											of
																											which
																											could
																											not
																											have
																											been
																											avoided
																											despite
																											the
																											exercise
																											of
																											all
																											due
																											care.
																		
			
				
																						Definitionen
																											unvorhersehbare
																											Umstände
																											oder
																											auf
																											außergewöhnliche
																											Ereignisse
																											zurückzuführen
																											sind,
																											deren
																											Folgen
																											trotz
																											aller
																											Sorgfalt
																											nicht
																											hätten
																											vermieden
																											werden
																											können.
															 
				
		 EUbookshop v2
			
																						The
																											Board
																											considers
																											that
																											in
																											such
																											a
																											case
																											it
																											is
																											also
																											necessary
																											that
																											the
																											applicant
																											should
																											exercise
																											all
																											due
																											care
																											in
																											seeking
																											financial
																											assistance.
																		
			
				
																						Ferner
																											ist
																											die
																											Kammer
																											der
																											Auffassung,
																											daß
																											es
																											in
																											einem
																											solchen
																											Fall
																											auch
																											erforderlich
																											ist,
																											daß
																											der
																											Antragsteller
																											bei
																											der
																											Suche
																											nach
																											finanzieller
																											Unterstützung
																											die
																											nach
																											den
																											Umständen
																											gebotene
																											Sorgfalt
																											beachten
																											muss.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1