Translation of "Residing with" in German
																						The
																											rule
																											states
																											that
																											‘residing
																											with’
																											means
																											more
																											than
																											living
																											with
																											or
																											staying
																											at.
																		
			
				
																						Die
																											Regel
																											besagt,
																											dass
																											"mit
																											wohnen"
																											mehr
																											bedeutet
																											als
																											Leben
																											oder
																											Wohnen.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Ani
																											is
																											residing
																											with
																											Milada
																											and
																											Tom
																											in
																											Slovakia,
																											who
																											run
																											Luanda
																											Kennels.
																		
			
				
																						Ani
																											lebt
																											in
																											der
																											Slowakei
																											bei
																											Milada
																											und
																											Tom,
																											die
																											den
																											Kennel
																											Luanda
																											führen.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						The
																											June
																											Movement
																											does
																											not
																											want
																											the
																											right
																											of
																											initiative
																											to
																											be
																											transferred
																											from
																											the
																											Commission
																											to
																											the
																											EU's
																											Parliament,
																											but
																											instead
																											to
																											see
																											it
																											residing
																											with
																											the
																											national
																											parliaments.
																		
			
				
																						Die
																											Juni-Bewegung
																											ist
																											dagegen,
																											daß
																											das
																											Initiativrecht
																											von
																											der
																											Kommission
																											auf
																											das
																											Europäische
																											Parlament
																											übergeht,
																											statt
																											dessen
																											wollen
																											wir
																											seine
																											Verlagerung
																											in
																											die
																											nationalen
																											Parlamente.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Irrespective
																											of
																											nationality,
																											the
																											family
																											members
																											of
																											a
																											worker
																											or
																											a
																											self-employed
																											person
																											who
																											are
																											residing
																											with
																											him
																											in
																											the
																											territory
																											of
																											the
																											host
																											Member
																											State
																											shall
																											have
																											the
																											right
																											of
																											permanent
																											residence
																											in
																											that
																											Member
																											State,
																											if
																											the
																											worker
																											or
																											self-employed
																											person
																											has
																											acquired
																											himself
																											the
																											right
																											of
																											permanent
																											residence
																											in
																											that
																											Member
																											State
																											on
																											the
																											basis
																											of
																											paragraph
																											1.
																		
			
				
																						Die
																											Familienangehörigen
																											eines
																											Arbeitnehmers
																											oder
																											eines
																											Selbstständigen,
																											die
																											sich
																											mit
																											ihm
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											des
																											Aufnahmemitgliedstaats
																											aufhalten,
																											haben
																											ungeachtet
																											ihrer
																											Staatsangehörigkeit
																											das
																											Recht
																											auf
																											Daueraufenthalt
																											in
																											diesem
																											Mitgliedstaat,
																											wenn
																											der
																											Arbeitnehmer
																											oder
																											Selbstständige
																											für
																											sich
																											das
																											Recht
																											auf
																											Daueraufenthalt
																											gemäß
																											Absatz
																											1
																											in
																											diesem
																											Mitgliedstaat
																											erworben
																											hat.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						These
																											contracts
																											are
																											primarily
																											for
																											a
																											fixed
																											price
																											with
																											all
																											the
																											technical
																											risks
																											associated
																											with
																											the
																											storage
																											and
																											reprocessing
																											of
																											spent
																											nuclear
																											fuel
																											residing
																											with
																											BNFL.
																		
			
				
																						Sie
																											sehen
																											einen
																											Festpreis
																											vor,
																											wobei
																											alle
																											technischen
																											Risiken
																											in
																											Verbindung
																											mit
																											der
																											Lagerung
																											und
																											Wiederaufbereitung
																											der
																											abgebrannten
																											Brennelemente
																											bei
																											BNFL
																											liegen.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						I
																											would
																											like
																											to
																											ask
																											you
																											if
																											you
																											believe
																											that
																											the
																											United
																											States
																											would
																											be
																											the
																											world
																											leader
																											if
																											its
																											legislative
																											power,
																											instead
																											of
																											residing
																											with
																											the
																											House
																											of
																											Representatives
																											and
																											the
																											Senate,
																											resided
																											with
																											a
																											Ministerial
																											Council
																											composed
																											of
																											representatives
																											of
																											the
																											various
																											North
																											American
																											States,
																											from
																											New
																											York
																											State
																											or
																											Washington
																											State
																											to
																											California,
																											Florida
																											or
																											Colorado.
																		
			
				
																						Ich
																											möchte
																											Sie
																											fragen,
																											ob
																											Sie
																											glauben,
																											dass
																											die
																											USA
																											an
																											der
																											Spitze
																											der
																											Welt
																											stehen
																											würden,
																											wenn
																											ihre
																											Legislative,
																											anstatt
																											in
																											den
																											Händen
																											des
																											Repräsentantenhauses
																											und
																											des
																											Senats
																											zu
																											liegen,
																											einem
																											Ministerrat
																											übertragen
																											wäre,
																											der
																											aus
																											Vertretern
																											der
																											verschiedenen
																											US-Bundesstaaten
																											bestünde:
																											vom
																											Staat
																											New
																											York
																											oder
																											Washington
																											bis
																											zum
																											Staat
																											Kalifornien,
																											Florida
																											oder
																											Colorado.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Workers
																											who
																											are
																											Albanian
																											nationals
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											Albaniens
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											Mitgliedstaaten
																											bewirkt,
																											in
																											denen
																											die
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Turkish
																											workers
																											who
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											der
																											Türkei
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											von
																											Artikel
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											die
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Montenegro
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											Montenegrin
																											nationals.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											sind
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											Montenegros
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											die
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											San
																											Marino
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											San
																											Marino.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											sind
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											San
																											Marinos
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											San
																											Marinos
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Turkey
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											Turkey.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											der
																											Türkei
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Türkei
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											Montenegrin
																											nationals
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											Montenegros
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											die
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											San
																											Marino
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											San
																											Marinos
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											die
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						By
																											way
																											of
																											derogation
																											from
																											the
																											first
																											subparagraph,
																											where
																											the
																											delegated
																											acts
																											adopted
																											pursuant
																											to
																											Article
																											28
																											so
																											provide,
																											operators
																											established,
																											residing
																											or
																											with
																											a
																											principal
																											place
																											of
																											business
																											in
																											the
																											territory
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											to
																											which
																											the
																											Treaties
																											apply
																											and
																											engaged
																											in
																											operations
																											other
																											than
																											commercial
																											air
																											transport
																											shall
																											be
																											permitted
																											to
																											declare
																											their
																											capability
																											and
																											the
																											availability
																											of
																											the
																											means
																											to
																											discharge
																											the
																											responsibilities
																											associated
																											with
																											the
																											operation
																											in
																											compliance
																											with
																											the
																											essential
																											requirements
																											referred
																											to
																											in
																											Article
																											26.
																		
			
				
																						Abweichend
																											von
																											Unterabsatz
																											1
																											und
																											wenn
																											in
																											gemäß
																											Artikel
																											28
																											erlassenen
																											delegierten
																											Rechtsakten
																											entsprechendes
																											festgelegt
																											ist,
																											können
																											Betreiber,
																											die
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											auf
																											das
																											die
																											Verträge
																											Anwendung
																											finden,
																											niedergelassen
																											oder
																											ansässig
																											sind
																											oder
																											eine
																											Hauptniederlassung
																											haben
																											und
																											nicht
																											im
																											gewerblichen
																											Luftverkehr
																											tätig
																											sind,
																											erklären,
																											dass
																											sie
																											über
																											die
																											Befähigung
																											und
																											die
																											Mittel
																											zur
																											Wahrnehmung
																											der
																											Verantwortlichkeiten
																											verfügen,
																											die
																											mit
																											dem
																											Betrieb
																											unter
																											Einhaltung
																											der
																											in
																											Artikel
																											26
																											genannten
																											grundlegenden
																											Anforderungen
																											verbunden
																											sind.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Albania
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											families
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											the
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											Albanian
																											nationals.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											sind
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											Albaniens
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											von
																											Artikel
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											Albaniens
																											bewirkt..
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Member
																											States
																											shall
																											ensure
																											that
																											the
																											operation
																											of
																											aircraft
																											in
																											the
																											Single
																											European
																											Sky
																											airspace
																											by
																											an
																											operator
																											established,
																											residing
																											or
																											with
																											a
																											principal
																											place
																											of
																											business
																											outside
																											the
																											territory
																											to
																											which
																											the
																											Treaties
																											apply,
																											but
																											for
																											which
																											Member
																											States
																											carry
																											out
																											the
																											functions
																											and
																											tasks
																											of
																											the
																											state
																											of
																											operator
																											under
																											the
																											Chicago
																											Convention,
																											as
																											well
																											as
																											the
																											personnel
																											and
																											organisations
																											involved
																											in
																											those
																											operations,
																											meet
																											a
																											level
																											of
																											safety
																											which
																											is
																											equivalent
																											to
																											that
																											established
																											by
																											this
																											Regulation.
																		
			
				
																						Die
																											Mitgliedstaaten
																											stellen
																											sicher,
																											dass
																											der
																											Betrieb
																											von
																											Luftfahrzeugen
																											im
																											einheitlichen
																											europäischen
																											Luftraum
																											durch
																											einen
																											Betreiber,
																											der
																											außerhalb
																											des
																											Gebiets,
																											in
																											dem
																											die
																											Verträge
																											Anwendung
																											finden,
																											niedergelassen
																											oder
																											ansässig
																											ist
																											oder
																											eine
																											Hauptniederlassung
																											hat,
																											für
																											den
																											jedoch
																											Mitgliedstaaten
																											die
																											Funktionen
																											und
																											Aufgaben
																											des
																											Betreiberstaats
																											im
																											Sinne
																											des
																											Abkommens
																											von
																											Chicago
																											wahrnehmen,
																											sowie
																											das
																											an
																											diesem
																											Betrieb
																											beteiligte
																											Personal
																											und
																											die
																											diesem
																											Betrieb
																											beteiligten
																											Organisationen
																											ein
																											Sicherheitsniveau
																											erreichen,
																											das
																											dem
																											der
																											durch
																											diese
																											Verordnung
																											festgelegten
																											gleichwertig
																											ist.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											San
																											Marino
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											San
																											Marinos
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											diese
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Turkish
																											workers
																											who
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits,
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											der
																											Türkei
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											diese
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											who
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Turkey
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits,
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											Turkey.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											der
																											Türkei
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigkeiten
																											der
																											Türkei
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											Albanian
																											nationals
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											Albaniens
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											diese
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Albania
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											Albanian
																											nationals.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											Albaniens
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											Albaniens
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											Montenegrin
																											nationals
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											the
																											Member
																											States
																											in
																											which
																											those
																											workers
																											are
																											employed.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											Montenegros
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											der
																											Mitgliedstaaten,
																											in
																											denen
																											diese
																											Arbeitnehmer
																											beschäftigt
																											sind,
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											Montenegro
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											Montenegrin
																											nationals.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											Montenegros
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											Montenegros
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Workers
																											who
																											are
																											nationals
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											and
																											are
																											legally
																											employed
																											in
																											San
																											Marino
																											and
																											any
																											members
																											of
																											their
																											family
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											shall
																											enjoy,
																											with
																											regard
																											to
																											benefits
																											within
																											the
																											meaning
																											of
																											Article
																											1(1)(h),
																											treatment
																											free
																											from
																											any
																											discrimination
																											based
																											on
																											nationality
																											relative
																											to
																											nationals
																											of
																											San
																											Marino.
																		
			
				
																						Arbeitnehmern,
																											die
																											Staatsangehörige
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											und
																											rechtmäßig
																											im
																											Hoheitsgebiet
																											San
																											Marinos
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihren
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											den
																											betreffenden
																											Arbeitnehmern
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											haben,
																											wird
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Leistungen
																											im
																											Sinne
																											des
																											Artikels
																											1
																											Absatz
																											1
																											Buchstabe
																											h
																											eine
																											Behandlung
																											gewährt,
																											die
																											keine
																											auf
																											der
																											Staatsangehörigkeit
																											beruhende
																											Benachteiligung
																											gegenüber
																											den
																											Staatsangehörigen
																											San
																											Marinos
																											bewirkt.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						By
																											adopting
																											its
																											position,
																											the
																											EU
																											seeks
																											to
																											agree
																											with
																											the
																											partner
																											countries
																											in
																											particular
																											on
																											the
																											export
																											of
																											certain
																											specific
																											benefits
																											to
																											the
																											four
																											partner
																											countries
																											as
																											well
																											as
																											the
																											granting
																											of
																											equal
																											treatment
																											to
																											third
																											country
																											workers
																											legally
																											employed
																											in
																											the
																											EU
																											and
																											to
																											their
																											family
																											members
																											legally
																											residing
																											with
																											them
																											in
																											the
																											EU.
																		
			
				
																						Mit
																											der
																											Festlegung
																											ihres
																											Standpunkts
																											strebt
																											die
																											EU
																											eine
																											Einigung
																											mit
																											den
																											Partnerländern
																											an,
																											insbesondere
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Ausfuhr
																											bestimmter
																											spezifischer
																											Leistungen
																											in
																											die
																											vier
																											Partnerländer
																											sowie
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Gleichbehandlung
																											von
																											Arbeitnehmern
																											aus
																											Drittländern,
																											die
																											in
																											der
																											EU
																											rechtmäßig
																											beschäftigt
																											sind,
																											und
																											ihrer
																											Familienangehörigen,
																											die
																											zusammen
																											mit
																											ihnen
																											einen
																											rechtmäßigen
																											Wohnsitz
																											in
																											der
																											EU
																											haben.
															 
				
		 TildeMODEL v2018