Translation of "Ermessen einräumen" in English
																						In
																											den
																											Fällen,
																											in
																											denen
																											die
																											einschlägigen
																											Rechtsakte
																											der
																											Union
																											den
																											Mitgliedstaaten
																											ein
																											eigenes
																											Ermessen
																											einräumen,
																											sollte
																											die
																											Ausübung
																											dieses
																											Ermessensspielraums
																											durch
																											die
																											zuständigen
																											Behörden
																											im
																											Einklang
																											mit
																											dem
																											Unionsrecht
																											nicht
																											durch
																											Entscheidungen
																											der
																											ESA
																											ersetzt
																											werden.
																		
			
				
																						In
																											cases
																											where
																											the
																											relevant
																											legal
																											act
																											of
																											the
																											Union
																											confers
																											discretion
																											on
																											Member
																											States,
																											decisions
																											taken
																											by
																											a
																											ESA
																											should
																											not
																											replace
																											the
																											exercise
																											of
																											discretion
																											by
																											the
																											competent
																											authorities
																											in
																											compliance
																											with
																											Union
																											law.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						In
																											den
																											Fällen,
																											in
																											denen
																											die
																											einschlägigen
																											Rechtsvorschriften
																											der
																											Union
																											den
																											zuständigen
																											Behörden
																											der
																											Mitgliedstaaten
																											ein
																											eigenes
																											Ermessen
																											einräumen,
																											können
																											die
																											Beschlüsse
																											der
																											Behörde
																											die
																											Ausübung
																											dieses
																											Ermessens
																											im
																											Einklang
																											mit
																											dem
																											Unionsrecht
																											nicht
																											ersetzen.
																		
			
				
																						In
																											cases
																											where
																											the
																											relevant
																											Union
																											legislation
																											confers
																											discretion
																											on
																											Member
																											States’
																											competent
																											authorities,
																											decisions
																											taken
																											by
																											the
																											Authority
																											cannot
																											replace
																											the
																											exercise
																											in
																											compliance
																											with
																											Union
																											law
																											of
																											that
																											discretion.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						In
																											den
																											Fällen,
																											in
																											denen
																											die
																											einschlägigen
																											Rechts
																											vorschriften
																											der
																											Union
																											den
																											zuständigen
																											Behörden
																											der
																											Mit
																											gliedstaaten
																											ein
																											eigenes
																											Ermessen
																											einräumen,
																											können
																											die
																											Beschlüsse
																											der
																											Behörde
																											die
																											Ausübung
																											dieses
																											Ermessens
																											im
																											Einklang
																											mit
																											dem
																											Unionsrecht
																											nicht
																											ersetzen.
																		
			
				
																						In
																											cases
																											where
																											the
																											relevant
																											Union
																											legislation
																											confers
																											discretion
																											on
																											Member
																											States'
																											competent
																											authorities,
																											deci
																											sions
																											taken
																											by
																											the
																											Authority
																											cannot
																											replace
																											the
																											exercise
																											in
																											compliance
																											with
																											Union
																											law
																											of
																											that
																											discretion.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Hierzu
																											verweisen
																											die
																											deutsche
																											Regierung,
																											die
																											Bundesrepublik
																											Deutschland
																											als
																											Partei
																											des
																											Ausgangsverfahrens
																											und
																											die
																											Deutsche
																											Telekom
																											auf
																											die
																											Rechtsprechung,
																											nach
																											der
																											sich,
																											wenn
																											das
																											Gemeinschaftsrecht
																											den
																											Gemeinschaftsorganen
																											wegen
																											der
																											komplexen
																											wirtschaftlichen
																											Bewertungen,
																											die
																											sie
																											auf
																											dem
																											fraglichen
																											Gebiet
																											vornähmen,
																											ein
																											weites
																											Ermessen
																											einräume,
																											eine
																											etwaige
																											Kontrolle
																											durch
																											den
																											Gemeinschaftsrichter
																											auf
																											die
																											Prüfung
																											der
																											Frage
																											zu
																											beschränken
																											habe,
																											ob
																											die
																											streitigen
																											Maßnahmen
																											mit
																											einem
																											offensichtlichen
																											Irrtum
																											oder
																											einem
																											Ermessensmissbrauch
																											behaftet
																											seien
																											oder
																											ob
																											das
																											fragliche
																											Organ
																											die
																											Grenzen
																											seines
																											Ermessens
																											offensichtlich
																											überschritten
																											habe
																											(vgl.
																											u.
																											a.
																											Urteile
																											vom
																											21.
																											Januar
																											1999,
																											Upjohn,
																		
			
				
																						The
																											German
																											Government,
																											the
																											Bundesrepublik
																											Deutschland,
																											as
																											party
																											to
																											the
																											main
																											proceedings,
																											and
																											Deutsche
																											Telekom
																											base
																											their
																											argument
																											on
																											the
																											caselaw
																											according
																											to
																											which,
																											when
																											Community
																											law
																											grants
																											the
																											Community
																											institutions
																											a
																											wide
																											measure
																											of
																											discretion
																											by
																											reason
																											of
																											complex
																											economic
																											assessments
																											which
																											they
																											carry
																											out
																											in
																											the
																											field
																											at
																											issue,
																											any
																											review
																											by
																											the
																											Community
																											judicature
																											must
																											be
																											limited
																											to
																											verifying
																											that
																											the
																											measures
																											in
																											dispute
																											are
																											not
																											vitiated
																											by
																											a
																											manifest
																											error
																											or
																											a
																											misuse
																											of
																											powers,
																											or
																											that
																											the
																											institution
																											in
																											question
																											did
																											not
																											clearly
																											exceed
																											the
																											bounds
																											of
																											its
															 
				
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