Translation of "Eröffnung des insolvenzverfahrens" in English
																						Die
																											Gesellschaft
																											rechnet
																											mit
																											einer
																											zeitnahen
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens.
																		
			
				
																						The
																											Company
																											expects
																											the
																											prompt
																											opening
																											of
																											the
																											insolvency
																											procedure.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Der
																											Geschäftsbetrieb
																											läuft
																											auch
																											nach
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											unverändert
																											weiter.
																		
			
				
																						The
																											company’s
																											business
																											operations
																											will
																											continue
																											unchanged
																											even
																											after
																											opening
																											of
																											the
																											insolvency
																											proceedings.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Ein
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											beim
																											Auftraggeber
																											berechtigt
																											sofort
																											Herausgabe
																											zu
																											verlangen.
																		
			
				
																						A
																											request
																											for
																											opening
																											of
																											the
																											insolvency
																											procedure
																											of
																											the
																											client
																											entitles
																											us
																											to
																											demand
																											an
																											immediate
																											release.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Die
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											setzt
																											voraus,
																											dass
																											ein
																											Eröffnungsgrund
																											gegeben
																											ist.
																		
			
				
																						The
																											opening
																											of
																											insolvency
																											proceedings
																											presupposes,
																											that
																											an
																											opening
																											reason
																											is
																											given.
															 
				
		 CCAligned v1
			
																						Intertainment
																											nimmt
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											zurück
																											/
																		
			
				
																						Intertainment
																											withdraws
																											application
																											to
																											open
																											insolvency
																											proceedings
																											/
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Aufgrund
																											unerwarteter
																											Liquiditätsengpässe
																											hat
																											das
																											Unternehmen
																											am
																											06.09.2018
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											gestellt.
																		
			
				
																						Due
																											to
																											unexpected
																											liquidity
																											bottlenecks,
																											the
																											company
																											filed
																											for
																											insolvency
																											on
																											06.09.2018.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Der
																											Änderungsantrag
																											17
																											untersagt
																											die
																											Widerrufung
																											von
																											Zahlungsaufträgen
																											oder
																											von
																											Aufträgen
																											für
																											ein
																											Wertpapiergeschäft
																											nach
																											dem
																											Zeitpunkt
																											der
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens.
																		
			
				
																						Amendment
																											No
																											17
																											states
																											that
																											payment
																											orders
																											or
																											orders
																											for
																											securities
																											transactions
																											may
																											not
																											be
																											revoked
																											after
																											the
																											opening
																											of
																											insolvency
																											proceedings.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Durch
																											den
																											dritten
																											Absatz
																											des
																											Änderungsantrags
																											16
																											soll
																											der
																											Zeitpunkt
																											der
																											Eröffnung
																											eines
																											Insolvenzverfahrens
																											gegen
																											einen
																											Systemteilnehmer
																											hinausgeschoben
																											und
																											auf
																											den
																											Zeitpunkt
																											festgelegt
																											werden,
																											an
																											dem
																											die
																											zuständige
																											Behörde
																											die
																											anderen
																											Teilnehmer
																											über
																											die
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											förmlich
																											in
																											Kenntnis
																											setzt.
																		
			
				
																						The
																											effect
																											of
																											paragraph
																											3
																											of
																											Amendment
																											No
																											16
																											is
																											to
																											delay
																											the
																											opening
																											of
																											insolvency
																											proceedings
																											against
																											an
																											institution
																											participating
																											in
																											the
																											system
																											until
																											the
																											moment
																											when
																											the
																											competent
																											authority
																											formally
																											notifies
																											the
																											other
																											participants
																											that
																											proceedings
																											have
																											been
																											opened.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Meines
																											Erachtens
																											sollten
																											in
																											gutem
																											Glauben
																											am
																											Tag
																											der
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											geleistete
																											Zahlungen
																											weiterhin
																											geschützt
																											sein.
																		
			
				
																						In
																											my
																											view,
																											payments
																											made
																											in
																											good
																											faith
																											on
																											the
																											day
																											of
																											insolvency
																											proceedings
																											being
																											opened
																											should
																											still
																											be
																											protected.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Ungeachtet
																											der
																											Eröffnung
																											eines
																											Insolvenzverfahrens
																											ist
																											die
																											nach
																											diesem
																											Übereinkommen
																											anzuwendende
																											Rechtsordnung
																											für
																											alle
																											in
																											Artikel
																											2
																											Absatz
																											1
																											genannten
																											Fragen
																											in
																											Bezug
																											auf
																											jedes
																											Ereignis
																											maßgebend
																											,
																											das
																											vor
																											Eröffnung
																											des
																											betreffenden
																											Insolvenzverfahrens
																											eingetreten
																											ist
																											.
																		
			
				
																						Notwithstanding
																											the
																											opening
																											of
																											an
																											insolvency
																											proceeding
																											,
																											the
																											law
																											applicable
																											under
																											this
																											Convention
																											governs
																											all
																											the
																											issues
																											specified
																											in
																											Article
																											2
																											(
																											1
																											)
																											with
																											respect
																											to
																											any
																											event
																											that
																											has
																											occurred
																											before
																											the
																											opening
																											of
																											that
																											insolvency
																											proceeding
																											.
															 
				
		 ECB v1
			
																						Die
																											Begründung,
																											Gültigkeit
																											und
																											Tragweite
																											eines
																											solchen
																											dinglichen
																											Rechts
																											sollten
																											sich
																											deshalb
																											regelmäßig
																											nach
																											dem
																											Recht
																											des
																											Belegenheitsorts
																											bestimmen
																											und
																											von
																											der
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											nicht
																											berührt
																											werden.
																		
			
				
																						The
																											basis,
																											validity
																											and
																											extent
																											of
																											such
																											a
																											right
																											in
																											rem
																											should
																											therefore
																											normally
																											be
																											determined
																											according
																											to
																											the
																											lex
																											situs
																											and
																											not
																											be
																											affected
																											by
																											the
																											opening
																											of
																											insolvency
																											proceedings.
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						Damit
																											diese
																											Verordnung
																											Anwendung
																											findet,
																											muß
																											es
																											sich
																											aber
																											um
																											ein
																											Verfahren
																											(mit
																											den
																											entsprechenden
																											Rechtshandlungen
																											und
																											Formalitäten)
																											handeln,
																											das
																											nicht
																											nur
																											im
																											Einklang
																											mit
																											dieser
																											Verordnung
																											steht,
																											sondern
																											auch
																											in
																											dem
																											Mitgliedstaat
																											der
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											offiziell
																											anerkannt
																											und
																											rechtsgültig
																											ist,
																											wobei
																											es
																											sich
																											ferner
																											um
																											ein
																											Gesamtverfahren
																											handeln
																											muß,
																											das
																											den
																											vollständigen
																											oder
																											teilweisen
																											Vermögensbeschlag
																											gegen
																											den
																											Schuldner
																											sowie
																											die
																											Bestellung
																											eines
																											Verwalters
																											zur
																											Folge
																											hat.
																		
			
				
																						In
																											order
																											for
																											this
																											Regulation
																											to
																											apply,
																											proceedings
																											(comprising
																											acts
																											and
																											formalities
																											set
																											down
																											in
																											law)
																											should
																											not
																											only
																											have
																											to
																											comply
																											with
																											the
																											provisions
																											of
																											this
																											Regulation,
																											but
																											they
																											should
																											also
																											be
																											officially
																											recognised
																											and
																											legally
																											effective
																											in
																											the
																											Member
																											State
																											in
																											which
																											the
																											insolvency
																											proceedings
																											are
																											opened
																											and
																											should
																											be
																											collective
																											insolvency
																											proceedings
																											which
																											entail
																											the
																											partial
																											or
																											total
																											divestment
																											of
																											the
																											debtor
																											and
																											the
																											appointment
																											of
																											a
																											liquidator.
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						Es
																											kann
																											der
																											Fall
																											eintreten,
																											dass
																											einige
																											der
																											betroffenen
																											Personen
																											keine
																											Kenntnis
																											von
																											der
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											haben
																											und
																											gutgläubig
																											im
																											Widerspruch
																											zu
																											der
																											neuen
																											Sachlage
																											handeln.
																		
			
				
																						In
																											order
																											to
																											protect
																											such
																											persons
																											who,
																											unaware
																											that
																											foreign
																											proceedings
																											have
																											been
																											opened,
																											make
																											a
																											payment
																											to
																											the
																											debtor
																											instead
																											of
																											to
																											the
																											foreign
																											insolvency
																											practitioner,
																											provision
																											should
																											be
																											made
																											for
																											such
																											a
																											payment
																											to
																											have
																											a
																											debt-discharging
																											effect.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Annahme
																											gilt
																											nur,
																											wenn
																											der
																											Sitz
																											nicht
																											in
																											einem
																											Zeitraum
																											von
																											drei
																											Monaten
																											vor
																											dem
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											in
																											einen
																											anderen
																											Mitgliedstaat
																											verlegt
																											wurde.
																		
			
				
																						In
																											the
																											case
																											of
																											an
																											individual
																											exercising
																											an
																											independent
																											business
																											or
																											professional
																											activity,
																											the
																											centre
																											of
																											main
																											interests
																											shall
																											be
																											presumed
																											to
																											be
																											that
																											individual's
																											principal
																											place
																											of
																											business
																											in
																											the
																											absence
																											of
																											proof
																											to
																											the
																											contrary.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Annahme
																											gilt
																											nur,
																											wenn
																											die
																											Hauptniederlassung
																											der
																											natürlichen
																											Person
																											nicht
																											in
																											einem
																											Zeitraum
																											von
																											drei
																											Monaten
																											vor
																											dem
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											in
																											einen
																											anderen
																											Mitgliedstaat
																											verlegt
																											wurde.
																		
			
				
																						In
																											the
																											case
																											of
																											any
																											other
																											individual,
																											the
																											centre
																											of
																											main
																											interests
																											shall
																											be
																											presumed
																											to
																											be
																											the
																											place
																											of
																											the
																											individual's
																											habitual
																											residence
																											in
																											the
																											absence
																											of
																											proof
																											to
																											the
																											contrary.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Der
																											Verwalter
																											oder
																											der
																											Schuldner
																											in
																											Eigenverwaltung
																											hat
																											zu
																											beantragen,
																											dass
																											eine
																											Bekanntmachung
																											der
																											Entscheidung
																											zur
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											und
																											gegebenenfalls
																											der
																											Entscheidung
																											zur
																											Bestellung
																											des
																											Verwalters
																											in
																											jedem
																											anderen
																											Mitgliedstaat,
																											in
																											dem
																											sich
																											eine
																											Niederlassung
																											des
																											Schuldners
																											befindet,
																											nach
																											den
																											in
																											diesem
																											Mitgliedstaat
																											vorgesehenen
																											Verfahren
																											veröffentlicht
																											wird.
																		
			
				
																						Such
																											publication
																											shall
																											specify,
																											where
																											appropriate,
																											the
																											insolvency
																											practitioner
																											appointed
																											and
																											whether
																											the
																											jurisdiction
																											rule
																											applied
																											is
																											that
																											pursuant
																											to
																											Article
																											3(1)
																											or
																											(2).
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Für
																											die
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											sind
																											die
																											Gerichte
																											des
																											Mitgliedstaats
																											zuständig,
																											in
																											dessen
																											Hoheitsgebiet
																											der
																											Schuldner
																											den
																											Mittelpunkt
																											seiner
																											hauptsächlichen
																											Interessen
																											hat
																											(im
																											Folgenden
																											„Hauptinsolvenzverfahren“).
																		
			
				
																						The
																											centre
																											of
																											main
																											interests
																											shall
																											be
																											the
																											place
																											where
																											the
																											debtor
																											conducts
																											the
																											administration
																											of
																											its
																											interests
																											on
																											a
																											regular
																											basis
																											and
																											which
																											is
																											ascertainable
																											by
																											third
																											parties.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Annahme
																											gilt
																											nur,
																											wenn
																											der
																											gewöhnliche
																											Aufenthalt
																											nicht
																											in
																											einem
																											Zeitraum
																											von
																											sechs
																											Monaten
																											vor
																											dem
																											Antrag
																											auf
																											Eröffnung
																											des
																											Insolvenzverfahrens
																											in
																											einen
																											anderen
																											Mitgliedstaat
																											verlegt
																											wurde.
																		
			
				
																						Where
																											the
																											centre
																											of
																											the
																											debtor's
																											main
																											interests
																											is
																											situated
																											within
																											the
																											territory
																											of
																											a
																											Member
																											State,
																											the
																											courts
																											of
																											another
																											Member
																											State
																											shall
																											have
																											jurisdiction
																											to
																											open
																											insolvency
																											proceedings
																											against
																											that
																											debtor
																											only
																											if
																											it
																											possesses
																											an
																											establishment
																											within
																											the
																											territory
																											of
																											that
																											other
																											Member
																											State.
															 
				
		 DGT v2019