Translation of "In zwei exemplaren" in English
																						Dieser
																											Antrag
																											ist
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											vorzulegen.
																		
			
				
																						The
																											claim
																											shall
																											be
																											submitted
																											in
																											duplicate.
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						Die
																											Freistellungsbescheinigung
																											ist
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											auszufertigen:
																		
			
				
																						The
																											exemption
																											certificate
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate:
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						Bei
																											einer
																											Befreiung
																											von
																											der
																											Verbrauchsteuer
																											ist
																											die
																											Befreiungsbescheinigung
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											auszufertigen:
																		
			
				
																						For
																											an
																											exemption
																											from
																											excise
																											duty
																											the
																											exemption
																											certificate
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate:
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Man
																											muss
																											den
																											Finger
																											schneiden,
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											der
																											Vorder-und
																											Rückseite!
																		
			
				
																						He
																											must
																											cut
																											his
																											finger
																											in
																											two:
																											the
																											front
																											and
																											back!
															 
				
		 CCAligned v1
			
																						In
																											nur
																											zwei
																											Exemplaren
																											kam
																											der
																											seltenste
																											aller
																											Flösselhechte
																											zu
																											uns.
																		
			
				
																						We
																											received
																											only
																											two
																											specimens
																											of
																											this
																											bichir
																											–
																											the
																											rarest
																											of
																											all
																											bichir
																											species.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Das
																											größte
																											Detail
																											muss
																											man
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											machen.
																		
			
				
																						The
																											biggest
																											detail
																											will
																											need
																											to
																											be
																											made
																											in
																											duplicate.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Flächenmäßige
																											Designabschnitte
																											reichen
																											Sie
																											bitte
																											in
																											zwei
																											übereinstimmenden
																											Exemplaren
																											ein.
																		
			
				
																						Please
																											furnish
																											two
																											identical
																											two-dimensional
																											specimens
																											of
																											the
																											design.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Das
																											Buch
																											über
																											die
																											Registrierkasse
																											wird
																											in
																											zwei
																											obligatorischen
																											Exemplaren
																											aufbewahrt.
																		
			
				
																						The
																											book
																											on
																											the
																											cash
																											register
																											is
																											kept
																											in
																											two
																											compulsory
																											copies.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Dieses
																											Dokument
																											sollte
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											vorbereitet
																											und
																											vom
																											Mieter
																											und
																											Vermieter
																											unterzeichnet
																											werden.
																		
			
				
																						This
																											document
																											should
																											be
																											prepared
																											in
																											two
																											copies
																											and
																											signed
																											by
																											the
																											tenant
																											and
																											the
																											landlord.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Dieses
																											Dokument
																											ist
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											zu
																											erstellen
																											und
																											vom
																											Mieter
																											und
																											Vermieter
																											zu
																											unterzeichnen.
																		
			
				
																						This
																											document
																											should
																											be
																											prepared
																											in
																											two
																											copies
																											and
																											signed
																											by
																											the
																											tenant
																											and
																											the
																											landlord.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Der
																											Akt
																											ist
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											abgefasst.
																											Es
																											sollte
																											die
																											folgenden
																											Informationen
																											enthalten:
																		
			
				
																						The
																											act
																											is
																											made
																											in
																											two
																											copies.
																											It
																											should
																											contain
																											the
																											following
																											information:
															 
				
		 CCAligned v1
			
																						Die
																											Masterarbeit
																											ist
																											zuvor
																											beim
																											Prüfungsamt
																											fristgerecht
																											in
																											zwei
																											gebundenen
																											Exemplaren
																											und
																											einer
																											elektronischen
																											Version
																											abzuliefern.
																		
			
				
																						The
																											Master's
																											thesis
																											must
																											first
																											be
																											submitted
																											to
																											theÂ
																											examination
																											office
																											Â
																											in
																											two
																											bound
																											copies
																											and
																											an
																											electronic
																											version
																											within
																											the
																											deadline.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Die
																											Abschlussarbeit
																											ist
																											beim
																											Prüfungsamt
																											fristgerecht
																											in
																											zwei
																											gebundenen
																											Exemplaren
																											und
																											einer
																											elektronischen
																											Version
																											abzuliefern.
																		
			
				
																						Two
																											bound
																											copies
																											and
																											an
																											electronic
																											version
																											of
																											the
																											thesis
																											shall
																											be
																											submitted
																											to
																											the
																											examination
																											office
																											by
																											the
																											specified
																											deadline.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Der
																											Vertrag
																											soll
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											aufgemacht
																											sein,
																											ein
																											von
																											denen
																											bleibt
																											Ihnen.
																		
			
				
																						The
																											contract
																											has
																											to
																											be
																											issued
																											in
																											duplicate,
																											one
																											of
																											which
																											remains
																											to
																											you.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Sie
																											müssen
																											in
																											zwei
																											Exemplaren.
																		
			
				
																						Everything
																											must
																											be
																											cut
																											in
																											two.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Wir
																											möchten
																											all
																											dies
																											gern
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											haben,
																											und
																											wir
																											freuen
																											uns
																											darauf,
																											diese
																											regelmäßigen
																											Berichte
																											zu
																											erhalten,
																											aber
																											vielleicht
																											könnten
																											Sie
																											einen
																											schriftlichen
																											Bericht
																											erstatten,
																											anstatt
																											jedes
																											Mal
																											die
																											Zeit
																											des
																											Parlaments
																											mit
																											einem
																											mündlichen
																											Bericht
																											in
																											Anspruch
																											zu
																											nehmen.
																		
			
				
																						We
																											would
																											all
																											like
																											to
																											have
																											it
																											in
																											duplicate,
																											and
																											we
																											look
																											forward
																											to
																											receiving
																											these
																											regular
																											reports,
																											but
																											perhaps
																											you
																											could
																											submit
																											a
																											written
																											report
																											rather
																											than
																											using
																											Parliamentary
																											time
																											to
																											deliver
																											a
																											verbal
																											report
																											each
																											time.
															 
				
		 Europarl v8
			
																						Die
																											Einfuhrgenehmigung
																											und
																											die
																											Teilgenehmigungen
																											werden
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgefertigt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste
																											die
																											Bezeichnung
																											„Original
																											für
																											den
																											Antragsteller“
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt
																											und
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											während
																											das
																											zweite
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											zuständige
																											Behörde“
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt
																											und
																											von
																											der
																											Behörde,
																											die
																											die
																											Genehmigung
																											erteilt,
																											verwahrt
																											wird.
																		
			
				
																						Import
																											licence
																											forms
																											and
																											extracts
																											thereof
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate,
																											one
																											copy,
																											marked
																											‘Holder’s
																											copy’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											1
																											to
																											be
																											issued
																											to
																											the
																											applicant,
																											and
																											the
																											other,
																											marked
																											‘Copy
																											for
																											the
																											issuing
																											authority’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											2,
																											to
																											be
																											kept
																											by
																											the
																											authority
																											issuing
																											the
																											licence.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Teillizenzen
																											werden
																											in
																											mindestens
																											zwei
																											Exemplaren
																											erteilt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste,
																											das
																											als
																											"Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber"
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt,
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											oder
																											zugesandt
																											wird,
																											und
																											das
																											zweite,
																											das
																											als
																											"Exemplar
																											für
																											die
																											erteilende
																											Stelle"
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt,
																											bei
																											der
																											erteilenden
																											Stelle
																											verbleibt.
																		
			
				
																						Extracts
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											at
																											least
																											two
																											copies,
																											the
																											first
																											of
																											which,
																											called
																											"holder's
																											copy"
																											and
																											marked
																											"No
																											1",
																											shall
																											be
																											supplied
																											or
																											addressed
																											to
																											the
																											applicant
																											and
																											the
																											second,
																											called
																											"issuing
																											body's
																											copy"
																											and
																											marked
																											"No
																											2",
																											shall
																											be
																											retained
																											by
																											the
																											issuing
																											body.
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						Unbeschadet
																											der
																											Bestimmungen
																											des
																											Artikels
																											11
																											werden
																											die
																											Lizenzen
																											in
																											mindestens
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgestellt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste,
																											das
																											als
																											Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt,
																											unverzüglich
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											und
																											das
																											zweite,
																											das
																											als
																											Exemplar
																											für
																											die
																											erteilende
																											Stelle
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt,
																											bei
																											der
																											erteilenden
																											Stelle
																											verbleibt.
																		
			
				
																						Without
																											prejudice
																											to
																											Article
																											11,
																											certificates
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											at
																											least
																											two
																											copies,
																											the
																											first
																											of
																											which,
																											called
																											"holder's
																											copy"
																											and
																											marked
																											"No
																											1",
																											shall
																											be
																											supplied
																											without
																											delay
																											to
																											the
																											applicant
																											and
																											the
																											second,
																											called
																											"issuing
																											body's
																											copy"
																											and
																											marked
																											"No
																											2",
																											shall
																											be
																											retained
																											by
																											the
																											issuing
																											body.
															 
				
		 JRC-Acquis v3.0
			
																						In
																											zwei
																											Exemplaren
																											(NGMC
																											97
																											4
																											A
																											und
																											NGMC
																											97
																											9
																											A)
																											wurden
																											Gastrolithen
																											gefunden
																											–
																											Steine,
																											welche
																											die
																											Tiere
																											zur
																											Zerkleinerung
																											der
																											Nahrung
																											im
																											Muskelmagen
																											schluckten.
																		
			
				
																						In
																											at
																											least
																											two
																											specimens
																											of
																											"Caudipteryx"
																											(NGMC
																											97
																											4
																											A
																											and
																											NGMC
																											97
																											9
																											A),
																											gastroliths
																											are
																											preserved.
															 
				
		 Wikipedia v1.0
			
																						Die
																											Überwachungsdokumente
																											und
																											die
																											Auszüge
																											daraus
																											werden
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgefertigt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste
																											die
																											Bezeichnung
																											„Original
																											für
																											den
																											Antragsteller“
																											und
																											die
																											Nummer 1
																											trägt
																											und
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											während
																											das
																											zweite
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											zuständige
																											Behörde“
																											und
																											die
																											Nummer 2
																											trägt
																											und
																											von
																											der
																											Behörde,
																											die
																											das
																											Dokument
																											ausfertigt,
																											verwahrt
																											wird.
																		
			
				
																						Surveillance
																											document
																											forms
																											and
																											extracts
																											thereof
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate,
																											one
																											copy,
																											marked
																											‘Holder's
																											copy’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											1,
																											to
																											be
																											issued
																											to
																											the
																											applicant,
																											and
																											the
																											other,
																											marked
																											‘Copy
																											for
																											the
																											competent
																											authority’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											2,
																											to
																											be
																											kept
																											by
																											the
																											authority
																											issuing
																											the
																											document.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Überwachungsdokumente
																											und
																											die
																											Auszüge
																											daraus
																											werden
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgefertigt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste
																											die
																											Bezeichnung
																											„Original
																											für
																											den
																											Antragsteller“
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt
																											und
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											während
																											das
																											zweite
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											zuständige
																											Behörde“
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt
																											und
																											von
																											der
																											Behörde,
																											die
																											das
																											Dokument
																											ausfertigt,
																											verwahrt
																											wird.
																		
			
				
																						Surveillance
																											document
																											forms
																											and
																											extracts
																											thereof
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate,
																											one
																											copy,
																											marked
																											‘Holder’s
																											copy’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											1,
																											to
																											be
																											issued
																											to
																											the
																											applicant,
																											and
																											the
																											other,
																											marked
																											‘Copy
																											for
																											the
																											competent
																											authority’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											2,
																											to
																											be
																											kept
																											by
																											the
																											authority
																											issuing
																											the
																											document.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Unbeschadet
																											der
																											Bestimmungen
																											des
																											Artikels
																											18
																											über
																											die
																											EDV-Lizenzen
																											werden
																											die
																											Lizenzen
																											in
																											mindestens
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgestellt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste,
																											das
																											als
																											Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt,
																											unverzüglich
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											und
																											das
																											zweite,
																											das
																											als
																											Exemplar
																											für
																											die
																											erteilende
																											Stelle
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt,
																											bei
																											der
																											erteilenden
																											Stelle
																											verbleibt.
																		
			
				
																						Without
																											prejudice
																											to
																											Article
																											18
																											relating
																											to
																											electronic
																											licences
																											and
																											certificates,
																											licences
																											and
																											certificates
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											at
																											least
																											two
																											copies,
																											the
																											first
																											of
																											which,
																											called
																											‘holder's
																											copy’
																											and
																											marked
																											‘No
																											1’,
																											shall
																											be
																											supplied
																											without
																											delay
																											to
																											the
																											applicant
																											and
																											the
																											second,
																											called
																											‘issuing
																											body's
																											copy’
																											and
																											marked
																											‘No
																											2’,
																											shall
																											be
																											retained
																											by
																											the
																											issuing
																											body.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Teillizenzen
																											werden
																											in
																											mindestens
																											zwei
																											Exemplaren
																											erteilt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste,
																											das
																											als
																											„Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber“
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt,
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											oder
																											zugesandt
																											wird,
																											und
																											das
																											zweite,
																											das
																											als
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											erteilende
																											Stelle“
																											bezeichnet
																											wird
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt,
																											bei
																											der
																											erteilenden
																											Stelle
																											verbleibt.
																		
			
				
																						Extracts
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											at
																											least
																											two
																											copies,
																											the
																											first
																											of
																											which,
																											called
																											‘holder's
																											copy’
																											and
																											marked
																											‘No
																											1’,
																											shall
																											be
																											supplied
																											or
																											addressed
																											to
																											the
																											applicant
																											and
																											the
																											second,
																											called
																											‘issuing
																											body's
																											copy’
																											and
																											marked
																											‘No
																											2’,
																											shall
																											be
																											retained
																											by
																											the
																											issuing
																											body.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Einfuhrgenehmigung
																											und
																											die
																											Teilgenehmigungen
																											werden
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgefertigt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber“
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt
																											und
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											während
																											das
																											zweite
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											ausstellende
																											Behörde“
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt
																											und
																											von
																											der
																											Behörde,
																											die
																											die
																											Genehmigung
																											erteilt,
																											verwahrt
																											wird.
																		
			
				
																						Import
																											licence
																											forms
																											and
																											extracts
																											thereof
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate,
																											one
																											copy,
																											marked
																											‘Holder's
																											copy’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											1
																											to
																											be
																											issued
																											to
																											the
																											applicant,
																											and
																											the
																											other,
																											marked
																											‘Copy
																											for
																											the
																											issuing
																											authority’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											2,
																											to
																											be
																											kept
																											by
																											the
																											authority
																											issuing
																											the
																											licence.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Einfuhrgenehmigungen
																											und
																											die
																											Teilgenehmigungen
																											werden
																											in
																											zwei
																											Exemplaren
																											ausgefertigt,
																											von
																											denen
																											das
																											erste
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											den
																											Inhaber“
																											und
																											die
																											Nummer
																											1
																											trägt
																											und
																											dem
																											Antragsteller
																											ausgehändigt
																											wird,
																											während
																											das
																											zweite
																											die
																											Bezeichnung
																											„Exemplar
																											für
																											die
																											ausstellende
																											Behörde“
																											und
																											die
																											Nummer
																											2
																											trägt
																											und
																											von
																											der
																											Behörde,
																											die
																											die
																											Einfuhrgenehmigungen
																											erteilt,
																											verwahrt
																											wird.
																		
			
				
																						Import
																											authorisation
																											forms
																											and
																											extracts
																											thereof
																											shall
																											be
																											drawn
																											up
																											in
																											duplicate,
																											one
																											copy,
																											marked
																											‘Holder's
																											copy’
																											and
																											bearing
																											the
																											number
																											1
																											to
																											be
																											issued
																											to
																											the
																											applicant,
																											and
																											the
																											other,
																											marked
																											‘Copy
																											for
																											the
																											issuing
																											authority’
																											and
																											bearing
																											the
																											No
																											2,
																											to
																											be
																											kept
																											by
																											the
																											authority
																											issuing
																											the
																											import
																											authorisations.
															 
				
		 DGT v2019