Übersetzung für "Rechtsnachfolge von todes wegen" in Englisch
																						Diese
																											Verordnung
																											ist
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwenden.
																		
			
				
																						This
																											Regulation
																											shall
																											apply
																											to
																											succession
																											to
																											the
																											estates
																											of
																											deceased
																											persons.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Verordnung
																											findet
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											Anwendung.
																		
			
				
																						This
																											Regulation
																											shall
																											apply
																											to
																											successions
																											to
																											the
																											estates
																											of
																											deceased
																											persons.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Dem
																											nach
																											Artikel
																											21
																											oder
																											Artikel
																											22
																											bezeichneten
																											Recht
																											unterliegt
																											die
																											gesamte
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen.
																		
			
				
																						The
																											law
																											determined
																											pursuant
																											to
																											Article
																											21
																											or
																											Article
																											22
																											shall
																											govern
																											the
																											succession
																											as
																											a
																											whole.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Ausnahme
																											gilt
																											somit
																											nicht
																											für
																											die
																											vorliegende
																											Verordnung
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen.
																		
			
				
																						The
																											exception
																											is
																											therefore
																											not
																											applicable
																											to
																											this
																											Regulation
																											as
																											far
																											as
																											succession
																											is
																											concerned.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Hierzu
																											sollte
																											mit
																											dieser
																											Verordnung
																											angestrebt
																											werden,
																											die
																											Zuständigkeit
																											für
																											die
																											güterrechtlichen
																											Wirkungen
																											eingetragener
																											Partnerschaften
																											in
																											dem
																											Mitgliedstaat
																											zu
																											bündeln,
																											dessen
																											Gerichte
																											berufen
																											sind,
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											nach
																											einem
																											Partner
																											gemäß
																											der
																											Verordnung
																											(EU)
																											Nr. 650/2012
																											oder
																											die
																											Auflösung
																											oder
																											Ungültigerklärung
																											einer
																											eingetragenen
																											Partnerschaft
																											zu
																											befinden.
																		
			
				
																						To
																											that
																											end,
																											this
																											Regulation
																											should
																											seek
																											to
																											concentrate
																											the
																											jurisdiction
																											on
																											the
																											property
																											consequences
																											of
																											registered
																											partnerships
																											in
																											the
																											Member
																											State
																											whose
																											courts
																											are
																											called
																											upon
																											to
																											handle
																											the
																											succession
																											of
																											a
																											partner
																											in
																											accordance
																											with
																											Regulation
																											(EU)
																											No
																											650/2012
																											or
																											the
																											dissolution
																											or
																											annulment
																											of
																											the
																											registered
																											partnership.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						In
																											der
																											vorliegenden
																											Verordnung
																											sollte
																											vorgesehen
																											werden,
																											dass
																											in
																											Fällen,
																											in
																											denen
																											ein
																											Verfahren
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											nach
																											einem
																											Partner
																											bei
																											einem
																											gemäß
																											der
																											Verordnung
																											(EU)
																											Nr. 650/2012
																											angerufenen
																											Gericht
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											anhängig
																											ist,
																											die
																											Gerichte
																											dieses
																											Mitgliedstaats
																											auch
																											für
																											Entscheidungen
																											über
																											Fragen
																											der
																											vermögensrechtlichen
																											Wirkungen
																											eingetragener
																											Partnerschaften
																											zuständig
																											sind,
																											die
																											mit
																											dem
																											Nachlass
																											im
																											Zusammenhang
																											stehen.
																		
			
				
																						This
																											Regulation
																											should
																											provide
																											that,
																											where
																											proceedings
																											on
																											the
																											succession
																											of
																											a
																											partner
																											are
																											pending
																											before
																											the
																											court
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											seised
																											under
																											Regulation
																											(EU)
																											No
																											650/2012,
																											the
																											courts
																											of
																											that
																											State
																											should
																											have
																											jurisdiction
																											to
																											rule
																											on
																											matters
																											of
																											the
																											property
																											consequences
																											of
																											registered
																											partnerships
																											arising
																											in
																											connection
																											with
																											that
																											succession
																											case.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Dem
																											nach
																											Kapitel
																											III
																											bezeichneten
																											Recht
																											unterliegt
																											die
																											gesamte
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											vom
																											Eintritt
																											des
																											Erbfalls
																											bis
																											zum
																											endgültigen
																											Übergang
																											des
																											Nachlasses
																											auf
																											die
																											Berechtigten.
																		
			
				
																						The
																											law
																											determined
																											in
																											Chapter
																											III
																											shall
																											govern
																											the
																											succession
																											as
																											a
																											whole,
																											from
																											its
																											opening
																											to
																											the
																											final
																											transfer
																											of
																											the
																											inheritance
																											to
																											the
																											beneficiaries.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Bedingungen
																											und
																											Beschränkungen
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Rechte
																											des
																											Vermächtnisnehmers
																											(geben
																											Sie
																											bitte
																											an,
																											ob
																											die
																											Rechte
																											des
																											Vermächtnisnehmers
																											nach
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendenden
																											Recht
																											und/oder
																											nach
																											Maßgabe
																											der
																											Verfügung
																											von
																											Todes
																											wegen
																											Beschränkungen
																											unterliegen)
																											(*):
																		
			
				
																						Asset(s)
																											attributed
																											to
																											the
																											legatee
																											and
																											for
																											which
																											certification
																											was
																											requested
																											(please
																											specify
																											asset(s)
																											and
																											indicate
																											all
																											relevant
																											identification
																											details)
																											(15):
															 
				
		 DGT v2019
			
																						In
																											der
																											vorliegenden
																											Verordnung
																											sollte
																											vorgesehen
																											werden,
																											dass
																											in
																											den
																											Fällen,
																											in
																											denen
																											ein
																											Verfahren
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											nach
																											einem
																											Ehegatten
																											bei
																											einem
																											gemäß
																											der
																											Verordnung
																											(EU)
																											Nr. 650/2012
																											angerufenen
																											Gericht
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											anhängig
																											ist,
																											die
																											Gerichte
																											dieses
																											Mitgliedstaats
																											auch
																											für
																											Entscheidungen
																											über
																											Fragen
																											des
																											ehelichen
																											Güterstands
																											zuständig
																											sind,
																											die
																											mit
																											dem
																											Nachlass
																											im
																											Zusammenhang
																											stehen.
																		
			
				
																						Whether
																											or
																											not
																											the
																											notaries
																											in
																											a
																											given
																											Member
																											State
																											are
																											bound
																											by
																											the
																											rules
																											of
																											jurisdiction
																											set
																											out
																											in
																											this
																											Regulation
																											should
																											depend
																											on
																											whether
																											or
																											not
																											they
																											are
																											covered
																											by
																											the
																											term
																											‘court’
																											for
																											the
																											purposes
																											of
																											this
																											Regulation.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Stehen
																											Fragen
																											des
																											ehelichen
																											Güterstands
																											nicht
																											im
																											Zusammenhang
																											mit
																											einem
																											bei
																											einem
																											Gericht
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											anhängigen
																											Verfahren
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											nach
																											einem
																											Ehegatten
																											oder
																											über
																											Ehescheidung,
																											Trennung
																											ohne
																											Auflösung
																											des
																											Ehebands
																											oder
																											Ungültigerklärung
																											der
																											Ehe,
																											so
																											sollte
																											in
																											dieser
																											Verordnung
																											eine
																											Rangfolge
																											der
																											Anknüpfungspunkte
																											vorgesehen
																											werden,
																											anhand
																											deren
																											die
																											Zuständigkeit
																											bestimmt
																											wird,
																											wobei
																											erster
																											Anknüpfungspunkt
																											der
																											gemeinsame
																											gewöhnliche
																											Aufenthalt
																											der
																											Ehegatten
																											zum
																											Zeitpunkt
																											der
																											Anrufung
																											des
																											Gerichts
																											sein
																											sollte.
																		
			
				
																						When
																											notaries
																											do
																											not
																											exercise
																											judicial
																											functions
																											they
																											should
																											not
																											be
																											bound
																											by
																											those
																											rules
																											of
																											jurisdiction,
																											and
																											the
																											authentic
																											instruments
																											they
																											issue
																											should
																											circulate
																											in
																											accordance
																											with
																											the
																											provisions
																											of
																											this
																											Regulation
																											on
																											authentic
																											instruments.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Stehen
																											Fragen
																											der
																											vermögensrechtlichen
																											Wirkungen
																											eingetragener
																											Partnerschaften
																											nicht
																											im
																											Zusammenhang
																											mit
																											einem
																											bei
																											einem
																											Gericht
																											eines
																											Mitgliedstaats
																											anhängigen
																											Verfahren
																											über
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											nach
																											einem
																											Partner
																											oder
																											über
																											die
																											Auflösung
																											oder
																											Ungültigerklärung
																											einer
																											eingetragenen
																											Partnerschaft,
																											so
																											sollte
																											in
																											dieser
																											Verordnung
																											eine
																											Rangfolge
																											der
																											Anknüpfungspunkte
																											vorgesehen
																											werden,
																											anhand
																											deren
																											die
																											Zuständigkeit
																											bestimmt
																											wird,
																											wobei
																											erster
																											Anknüpfungspunkt
																											der
																											gemeinsame
																											gewöhnliche
																											Aufenthalt
																											der
																											Partner
																											zum
																											Zeitpunkt
																											der
																											Anrufung
																											des
																											Gerichts
																											sein
																											sollte.
																		
			
				
																						Where
																											matters
																											of
																											the
																											property
																											consequences
																											of
																											registered
																											partnerships
																											are
																											not
																											linked
																											to
																											proceedings
																											pending
																											before
																											the
																											court
																											of
																											a
																											Member
																											State
																											on
																											the
																											succession
																											of
																											a
																											partner
																											or
																											on
																											dissolution
																											or
																											annulment
																											of
																											the
																											registered
																											partnership,
																											this
																											Regulation
																											should
																											provide
																											for
																											a
																											scale
																											of
																											connecting
																											factors
																											for
																											the
																											purposes
																											of
																											determining
																											jurisdiction
																											starting
																											with
																											the
																											habitual
																											residence
																											of
																											the
																											partners
																											at
																											the
																											time
																											the
																											court
																											is
																											seised.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Bedingungen
																											und
																											Beschränkungen
																											in
																											Bezug
																											auf
																											die
																											Rechte
																											des
																											Erben
																											(geben
																											Sie
																											bitte
																											an,
																											ob
																											die
																											Rechte
																											des
																											Erben
																											nach
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendenden
																											Recht
																											und/oder
																											nach
																											Maßgabe
																											der
																											Verfügung
																											von
																											Todes
																											wegen
																											Beschränkungen
																											unterliegen):
																		
			
				
																						Asset(s)
																											attributed
																											to
																											the
																											heir
																											and
																											for
																											which
																											certification
																											was
																											requested
																											(please
																											specify
																											asset(s)
																											and
																											indicate
																											all
																											relevant
																											identification
																											details)
																											(13):
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Diese
																											Verordnung
																											steht
																											der
																											Anwendung
																											des
																											Übereinkommens
																											vom
																											6.
																											Februar
																											1931
																											zwischen
																											Dänemark,
																											Finnland,
																											Island,
																											Norwegen
																											und
																											Schweden
																											mit
																											Bestimmungen
																											des
																											Internationalen
																											Privatrechts
																											über
																											Eheschließung,
																											Adoption
																											und
																											Vormundschaft
																											in
																											der
																											Fassung
																											von
																											2006,
																											des
																											Übereinkommens
																											vom
																											19.
																											November
																											1934
																											zwischen
																											Dänemark,
																											Finnland,
																											Island,
																											Norwegen
																											und
																											Schweden
																											mit
																											Bestimmungen
																											des
																											Internationalen
																											Privatrechts
																											über
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen,
																											Testamente
																											und
																											Nachlassverwaltung
																											in
																											der
																											Fassung
																											von
																											Juni
																											2012
																											und
																											des
																											Übereinkommens
																											vom
																											11.
																											Oktober
																											1977
																											zwischen
																											Dänemark,
																											Finnland,
																											Island,
																											Norwegen
																											und
																											Schweden
																											über
																											die
																											Anerkennung
																											und
																											Vollstreckung
																											von
																											Entscheidungen
																											in
																											Zivilsachen
																											durch
																											die
																											ihnen
																											angehörenden
																											Mitgliedstaaten
																											nicht
																											entgegen,
																											soweit
																											sie
																											vereinfachte
																											und
																											zügigere
																											Verfahren
																											für
																											die
																											Anerkennung
																											und
																											Vollstreckung
																											von
																											Entscheidungen
																											in
																											Fragen
																											des
																											ehelichen
																											Güterstands
																											vorsehen.
																		
			
				
																						This
																											Regulation
																											shall
																											not
																											preclude
																											the
																											application
																											of
																											the
																											Convention
																											of
																											6
																											February
																											1931
																											between
																											Denmark,
																											Finland,
																											Iceland,
																											Norway
																											and
																											Sweden
																											containing
																											international
																											private
																											law
																											provisions
																											on
																											marriage,
																											adoption
																											and
																											guardianship,
																											as
																											revised
																											in
																											2006;
																											of
																											the
																											Convention
																											of
																											19
																											November
																											1934
																											between
																											Denmark,
																											Finland,
																											Iceland,
																											Norway
																											and
																											Sweden
																											comprising
																											private
																											international
																											law
																											provisions
																											on
																											succession,
																											wills
																											and
																											estate
																											administration,
																											as
																											revised
																											in
																											June
																											2012;
																											and
																											of
																											the
																											Convention
																											of
																											11
																											October
																											1977
																											between
																											Denmark,
																											Finland,
																											Iceland,
																											Norway
																											and
																											Sweden
																											on
																											the
																											recognition
																											and
																											enforcement
																											of
																											judgements
																											in
																											civil
																											matters,
																											by
																											the
																											Member
																											States
																											which
																											are
																											parties
																											thereto,
																											in
																											so
																											far
																											as
																											they
																											provide
																											for
																											simplified
																											and
																											more
																											expeditious
																											procedures
																											for
																											the
																											recognition
																											and
																											enforcement
																											of
																											decisions
																											in
																											matters
																											of
																											matrimonial
																											property
																											regime.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Ein
																											Mitgliedstaat,
																											in
																											dem
																											verschiedene
																											Gebietseinheiten
																											eigene
																											Rechtsnormen
																											für
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											haben,
																											ist
																											nicht
																											verpflichtet,
																											diese
																											Verordnung
																											auf
																											Normenkollisionen
																											anzuwenden,
																											die
																											nur
																											diese
																											Gebietseinheiten
																											betreffen.
																		
			
				
																						A
																											Member
																											State
																											within
																											which
																											different
																											territorial
																											units
																											have
																											their
																											own
																											rules
																											of
																											law
																											in
																											respect
																											of
																											successions
																											shall
																											not
																											be
																											required
																											to
																											apply
																											this
																											Regulation
																											to
																											conflicts
																											of
																											law
																											arising
																											between
																											such
																											units
																											only.
															 
				
		 TildeMODEL v2018
			
																						Dies
																											sollte
																											auch
																											dann
																											der
																											Fall
																											sein,
																											wenn
																											das
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendende
																											Recht
																											nicht
																											das
																											Recht
																											dieses
																											Mitgliedstaats
																											ist.
																		
			
				
																						This
																											should
																											be
																											the
																											case
																											even
																											if
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession
																											is
																											not
																											the
																											law
																											of
																											that
																											Member
																											State.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Personen,
																											die
																											von
																											der
																											Möglichkeit
																											Gebrauch
																											machen
																											möchten,
																											Erklärungen
																											im
																											Mitgliedstaat
																											ihres
																											gewöhnlichen
																											Aufenthalts
																											abzugeben,
																											sollten
																											das
																											Gericht
																											oder
																											die
																											Behörde,
																											die
																											mit
																											der
																											Erbsache
																											befasst
																											ist
																											oder
																											sein
																											wird,
																											innerhalb
																											einer
																											Frist,
																											die
																											in
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendenden
																											Recht
																											vorgesehen
																											ist,
																											selbst
																											davon
																											in
																											Kenntnis
																											setzen,
																											dass
																											derartige
																											Erklärungen
																											abgegeben
																											wurden.
																		
			
				
																						Persons
																											choosing
																											to
																											avail
																											themselves
																											of
																											the
																											possibility
																											to
																											make
																											declarations
																											in
																											the
																											Member
																											State
																											of
																											their
																											habitual
																											residence
																											should
																											themselves
																											inform
																											the
																											court
																											or
																											authority
																											which
																											is
																											or
																											will
																											be
																											dealing
																											with
																											the
																											succession
																											of
																											the
																											existence
																											of
																											such
																											declarations
																											within
																											any
																											time
																											limit
																											set
																											by
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Eine
																											Person,
																											die
																											ihre
																											Haftung
																											für
																											die
																											Nachlassverbindlichkeiten
																											begrenzen
																											möchte,
																											sollte
																											dies
																											nicht
																											durch
																											eine
																											entsprechende
																											einfache
																											Erklärung
																											vor
																											den
																											Gerichten
																											oder
																											anderen
																											zuständigen
																											Behörden
																											des
																											Mitgliedstaats
																											ihres
																											gewöhnlichen
																											Aufenthalts
																											tun
																											können,
																											wenn
																											das
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendende
																											Recht
																											von
																											ihr
																											verlangt,
																											vor
																											dem
																											zuständigen
																											Gericht
																											ein
																											besonderes
																											Verfahren,
																											beispielsweise
																											ein
																											Verfahren
																											zur
																											Inventarerrichtung,
																											zu
																											veranlassen.
																		
			
				
																						It
																											should
																											not
																											be
																											possible
																											for
																											a
																											person
																											who
																											wishes
																											to
																											limit
																											his
																											liability
																											for
																											the
																											debts
																											under
																											the
																											succession
																											to
																											do
																											so
																											by
																											a
																											mere
																											declaration
																											to
																											that
																											effect
																											before
																											the
																											courts
																											or
																											other
																											competent
																											authorities
																											of
																											the
																											Member
																											State
																											of
																											his
																											habitual
																											residence
																											where
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession
																											requires
																											him
																											to
																											initiate
																											specific
																											legal
																											proceedings,
																											for
																											instance
																											inventory
																											proceedings,
																											before
																											the
																											competent
																											court.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Das
																											zur
																											Anwendung
																											berufene
																											Erbrecht
																											sollte
																											für
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											vom
																											Eintritt
																											des
																											Erbfalls
																											bis
																											zum
																											Übergang
																											des
																											Eigentums
																											an
																											den
																											zum
																											Nachlass
																											gehörenden
																											Vermögenswerten
																											auf
																											die
																											nach
																											diesem
																											Recht
																											bestimmten
																											Berechtigten
																											gelten.
																		
			
				
																						The
																											law
																											determined
																											as
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession
																											should
																											govern
																											the
																											succession
																											from
																											the
																											opening
																											of
																											the
																											succession
																											to
																											the
																											transfer
																											of
																											ownership
																											of
																											the
																											assets
																											forming
																											part
																											of
																											the
																											estate
																											to
																											the
																											beneficiaries
																											as
																											determined
																											by
																											that
																											law.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Bei
																											der
																											Begleichung
																											der
																											Nachlassverbindlichkeiten
																											kann
																											abhängig
																											insbesondere
																											von
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendenden
																											Recht
																											eine
																											spezifische
																											Rangfolge
																											der
																											Gläubiger
																											berücksichtigt
																											werden.
																		
			
				
																						The
																											payment
																											of
																											the
																											debts
																											under
																											the
																											succession
																											may,
																											depending,
																											in
																											particular,
																											on
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession,
																											include
																											the
																											taking
																											into
																											account
																											of
																											a
																											specific
																											ranking
																											of
																											the
																											creditors.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Davon
																											sollte
																											eine
																											Entscheidung
																											der
																											Parteien,
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											außergerichtlich
																											in
																											einem
																											anderen
																											Mitgliedstaat
																											gütlich
																											zu
																											regeln,
																											in
																											dem
																											dies
																											nach
																											dem
																											Recht
																											dieses
																											Mitgliedstaates
																											möglich
																											ist,
																											unberührt
																											bleiben.
																		
			
				
																						This
																											should
																											be
																											without
																											prejudice
																											to
																											any
																											choice
																											made
																											by
																											the
																											parties
																											to
																											settle
																											the
																											succession
																											amicably
																											out
																											of
																											court
																											in
																											another
																											Member
																											State
																											where
																											this
																											is
																											possible
																											under
																											the
																											law
																											of
																											that
																											Member
																											State.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											Gerichte
																											können
																											jedoch
																											in
																											besonderen
																											Fällen,
																											wenn
																											ihr
																											Recht
																											es
																											erfordert,
																											einen
																											Dritten
																											als
																											Verwalter
																											bestellen,
																											auch
																											wenn
																											dies
																											nicht
																											in
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anzuwendenden
																											Recht
																											vorgesehen
																											ist.
																		
			
				
																						The
																											courts
																											may,
																											however,
																											in
																											specific
																											cases
																											where
																											their
																											law
																											so
																											requires,
																											appoint
																											a
																											third
																											party
																											as
																											administrator
																											even
																											if
																											this
																											is
																											not
																											provided
																											for
																											in
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Die
																											von
																											einem
																											Verwalter
																											aufgrund
																											der
																											ergänzenden
																											Befugnisse
																											durchgeführten
																											Handlungen
																											sollten
																											im
																											Einklang
																											mit
																											dem
																											für
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anwendbaren
																											Recht
																											in
																											Bezug
																											auf
																											den
																											Übergang
																											des
																											Eigentums
																											an
																											dem
																											Nachlassvermögen,
																											einschließlich
																											aller
																											Rechtsgeschäfte,
																											die
																											die
																											Berechtigten
																											vor
																											der
																											Bestellung
																											des
																											Verwalters
																											eingingen,
																											die
																											Haftung
																											für
																											die
																											Nachlassverbindlichkeiten
																											und
																											die
																											Rechte
																											der
																											Berechtigten,
																											gegebenenfalls
																											einschließlich
																											des
																											Rechts,
																											die
																											Erbschaft
																											anzunehmen
																											oder
																											auszuschlagen,
																											stehen.
																		
			
				
																						The
																											acts
																											performed
																											by
																											an
																											administrator
																											in
																											exercise
																											of
																											the
																											residual
																											powers
																											should
																											respect
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession
																											as
																											regards
																											the
																											transfer
																											of
																											ownership
																											of
																											succession
																											property,
																											including
																											any
																											transaction
																											entered
																											into
																											by
																											the
																											beneficiaries
																											prior
																											to
																											the
																											appointment
																											of
																											the
																											administrator,
																											liability
																											for
																											the
																											debts
																											under
																											the
																											succession
																											and
																											the
																											rights
																											of
																											the
																											beneficiaries,
																											including,
																											where
																											applicable,
																											the
																											right
																											to
																											accept
																											or
																											to
																											waive
																											the
																											succession.
															 
				
		 DGT v2019
			
																						Wenn
																											die
																											Bestellung
																											eines
																											Fremdverwalters
																											nach
																											dem
																											auf
																											die
																											Rechtsnachfolge
																											von
																											Todes
																											wegen
																											anwendbaren
																											Recht
																											die
																											Haftung
																											der
																											Erben
																											ändert,
																											sollte
																											eine
																											solche
																											Änderung
																											der
																											Haftung
																											respektiert
																											werden.
																		
			
				
																						Where
																											under
																											the
																											law
																											applicable
																											to
																											the
																											succession
																											the
																											appointment
																											of
																											a
																											third-party
																											administrator
																											changes
																											the
																											liability
																											of
																											the
																											heirs,
																											such
																											a
																											change
																											of
																											liability
																											should
																											be
																											respected.
															 
				
		 DGT v2019