Übersetzung für "Loss allowance" in Deutsch
																						Loss
																											allowance
																											is
																											expected
																											to
																											be
																											in
																											a
																											range
																											between
																											€
																											50
																											million
																											and
																											€
																											80
																											million.
																		
			
				
																						Die
																											Risikovorsorge
																											sollte
																											in
																											einer
																											Bandbreite
																											von
																											50
																											bis
																											80
																											Mio.
																											€
																											liegen.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Loss
																											allowance
																											is
																											expected
																											to
																											be
																											in
																											a
																											range
																											between
																											EUR
																											50
																											million
																											and
																											EUR
																											80
																											million.
																		
			
				
																						Die
																											Risikovorsorge
																											sollte
																											in
																											einer
																											Bandbreite
																											von
																											50
																											bis
																											80
																											Mio.
																											EUR
																											liegen.
															 
				
		 ParaCrawl v7.1
			
																						Subject
																											to
																											paragraphs
																											5.5.13–5.5.16,
																											if,
																											at
																											the
																											reporting
																											date,
																											the
																											credit
																											risk
																											on
																											a
																											financial
																											instrument
																											has
																											not
																											increased
																											significantly
																											since
																											initial
																											recognition,
																											an
																											entity
																											shall
																											measure
																											the
																											loss
																											allowance
																											for
																											that
																											financial
																											instrument
																											at
																											an
																											amount
																											equal
																											to
																											12-month
																											expected
																											credit
																											losses.
																		
			
				
																						Ein
																											Unternehmen,
																											das
																											in
																											einer
																											Berichtsperiode
																											Zinserträge
																											durch
																											Anwendung
																											der
																											Effektivzinsmethode
																											auf
																											die
																											fortgeführten
																											Anschaffungskosten
																											eines
																											finanziellen
																											Vermögenswerts
																											gemäß
																											Paragraph
																											5.4.1(b)
																											berechnet,
																											hat
																											in
																											den
																											Folgeperioden
																											die
																											Zinserträge
																											durch
																											Anwendung
																											der
																											Effektivzinsmethode
																											auf
																											den
																											Bruttobuchwert
																											zu
																											berechnen,
																											falls
																											das
																											Ausfallrisiko
																											bei
																											dem
																											Finanzinstrument
																											abnimmt,
																											so
																											dass
																											die
																											Bonität
																											des
																											finanziellen
																											Vermögenswerts
																											nicht
																											mehr
																											beeinträchtigt
																											ist,
																											und
																											diese
																											Abnahme
																											(wie
																											z.
																											B.
																											eine
																											Verbesserung
																											der
																											Bonität
																											des
																											Kreditnehmers)
																											objektiv
																											auf
																											ein
																											Ereignis
																											nach
																											Anwendung
																											der
																											Vorschriften
																											in
																											Paragraph
																											5.4.1(b)
																											zurückzuführen
																											ist.
															 
				
		 DGT v2019