conviction
kənˈvɪkʃən
Das englische Substantiv conviction hat zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen. Im Alltag steht es für eine fest verwurzelte Überzeugung oder den Nachdruck, mit dem jemand spricht. Im Rechtswesen bezeichnet es einen Schuldspruch oder die Verurteilung in einem Strafverfahren.
1. Überzeugung
Passt, wenn conviction eine feste innere Haltung, ein Grundprinzip oder die Überzeugungskraft beschreibt, mit der jemand etwas äußert.
2. Verurteilung · legal
Bezeichnet den rechtskräftigen Schuldspruch in einem Strafverfahren, die direkte juristische Entsprechung.
Hinweise
Im juristischen Kontext wird 'prior conviction' im Deutschen meist als 'Vorstrafe' wiedergegeben, nicht wörtlich als 'frühere Verurteilung', da 'Vorstrafe' der gebräuchliche Fachbegriff ist. Beschreibt conviction die Art, wie jemand spricht ('she spoke with conviction'), können je nach Ton auch 'Entschiedenheit', 'Nachdruck' oder 'Überzeugungskraft' treffender sein als das schlichte 'Überzeugung'.