Stakeholder
/ˈsteɪkˌhoʊldər/
Stakeholder bezeichnet Personen oder Gruppen, die ein berechtigtes Interesse an einem Unternehmen, Projekt oder einer Entscheidung haben, von Mitarbeitenden und Kunden bis hin zu Behörden und Anwohnern. Da das Wort im deutschen Wirtschaftskontext nahezu unverändert übernommen wurde, gibt es je nach Kontext mehrere Übersetzungsoptionen.
1. Stakeholder · business
Im deutschen Wirtschafts- und Managementkontext wird das englische Lehnwort direkt übernommen und ist dort die mit Abstand gebräuchlichste Form.
2. Interessenträger [formal]
In formellen, behördlichen oder wissenschaftlichen Texten wird 'Stakeholder' häufig mit 'Interessenträger' verdeutscht, wenn eine neutrale, nicht-englische Formulierung gewünscht ist.
3. Beteiligte
In allgemeinsprachlichen oder nicht-wirtschaftlichen Zusammenhängen lässt sich 'Stakeholder' mit 'Beteiligte' oder 'betroffene Parteien' wiedergeben, wenn es um eine breitere Gruppe von Akteuren geht.
Hinweise
Häufige Verwechslung: Ein 'Shareholder' (Aktionär, Anteilseigner) ist lediglich eine Untergruppe der Stakeholder, nämlich jene mit einer Kapitalbeteiligung. Beim Verdeutschen sollte man 'Interessenträger' gegenüber 'Interessenvertreter' bevorzugen, da Letzteres auch einen Lobbyisten oder beauftragten Sprecher bezeichnen kann. Das ist eine Bedeutungsnuance, die 'Stakeholder' nicht hat.