Translation of "Enter an appearance" in German

In order to guarantee compliance with the requirements of a fair trial, this Regulation should provide for the right of a defendant who did not enter an appearance in the court of origin of a Member State bound by the 2007 Hague Protocol to apply for a review of the decision given against him at the stage of enforcement.
Um die Achtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung vorgesehen werden, dass ein Antragsgegner, der nicht vor dem Ursprungsgericht eines durch das Haager Protokoll von 2007 gebundenen Mitgliedstaats erschienen ist, in der Phase der Vollstreckung der gegen ihn ergangenen Entscheidung die erneute Prüfung dieser Entscheidung beantragen kann.
DGT v2019

Where a defendant habitually resident in a State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in sufficient time to enable him to arrange for his defence, or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich ein Beklagter, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Mitgliedstaats hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, dass es dem Beklagten möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
DGT v2019

Where a defendant domiciled in one Member State is sued in a court of another Member State and does not enter an appearance, the court shall declare of its own motion that it has no jurisdiction unless its jurisdiction is derived from the provisions of this Regulation.
Lässt sich der Beklagte, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat und der vor dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats verklagt wird, auf das Verfahren nicht ein, so hat sich das Gericht von Amts wegen für unzuständig zu erklären, wenn seine Zuständigkeit nicht nach dieser Verordnung begründet ist.
DGT v2019

Where, in the course of proceedings before a court of a Member State exercising jurisdiction pursuant to Article 7, it appears that not all the parties to those proceedings were party to the choice-of-court agreement, the court shall continue to exercise jurisdiction if the parties to the proceedings who were not party to the agreement enter an appearance without contesting the jurisdiction of the court.
Stellt sich in einem Verfahren vor dem Gericht eines Mitgliedstaats, das seine Zuständigkeit nach Artikel 7 ausübt, heraus, dass nicht alle Parteien dieses Verfahrens der Gerichtstandsvereinbarung angehören, so ist das Gericht weiterhin zuständig, wenn sich die Verfahrensparteien, die der Vereinbarung nicht angehören, auf das Verfahren einlassen, ohne den Mangel der Zuständigkeit des Gerichts zu rügen.
DGT v2019

Where a defendant habitually resident in a State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court having jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in time to arrange for his defence, or that all necessary steps have been taken to that end.
Lässt sich der Beklagte, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Mitgliedstaats hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, dass es dem Beklagten möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
DGT v2019

This requires putting in place, at the stage of enforcement, extraordinary remedies for the benefit of defendants who did not enter an appearance as a result of a lack of notice or who otherwise suffered procedural defects in the proceedings before the court of origin which may amount to an infringement of Article 47 of the Charter.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Schuldner, der sich wegen fehlender Unterrichtung nicht eingelassen hat oder durch Verfahrensmängel im Ursprungsmitgliedstaat auf eine Weise benachteiligt wird, die einen Verstoß gegen Artikel 47 der Charta darstellen könnte, über einen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung verfügt.
TildeMODEL v2018

Where a defendant habitually resident in a Member State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall be responsible for staying the proceedings until it be shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in time to defend himself or herself or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich der Antragsgegner, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Mitgliedstaats hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, dass es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte, oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
TildeMODEL v2018

Where a defendant habitually resident in a State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court having jurisdiction according to this Regulation shall stay the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in time to arrange for his defence, or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich der Beklagte, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Mitgliedstaats hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so setzt das nach dieser Verordnung zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, dass es dem Beklagten möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
TildeMODEL v2018

Where a defendant habitually resident in a Member State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall be responsible for staying the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in time to defend themself or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich der Beklagte, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Mitgliedstaats hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, dass es dem Beklagten möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
TildeMODEL v2018

Where a respondent does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the respondent has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in sufficient time to enable him to arrange for his defence, or that all necessary steps have been taken to this end.
Läßt sich der Antragsgegner auf das Verfahren nicht ein, so hat das zuständige Gericht das Verfahren so lange auszusetzen, bis festgestellt ist, daß es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, daß er sich verteidigen konnte, oder daß alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
TildeMODEL v2018

Even if he was and he did not enter an appearance the court will not be able to rule out the possibility that he could not attend the hearing without any fault on his part (e.g. because of a traffic accident on the way to court).
War dies der Fall und ist der Schuldner nicht erschienen, kann das Gericht nicht ausschließen, dass er unverschuldet fern geblieben ist (z. B. aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zum Gericht).
TildeMODEL v2018

Where a defendant habitually resident in a non Member State does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in sufficient time to enable him to arrange for his defence, or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich ein Antragsgegner, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Drittstaates hat, nicht zur Sache ein, setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, ob es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte, bzw. ob alle hierfür erforderlichen Maßnahmen mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurden.
TildeMODEL v2018

Where a defendant habitually resident in a Member State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the defendant has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in accordance with Article 22 or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich ein Antragsgegner, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, nicht zur Sache ein, setzt das zuständige Gericht das Verfahren so lange aus, bis festgestellt ist, ob es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück gemäß Artikel 22 zu empfangen bzw. ob alle hierfür erforderlichen Maßnahmen mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurden.
TildeMODEL v2018

Where a respondent habitually resident in a State other than the Member State where the action was brought does not enter an appearance, the court with jurisdiction shall stay the proceedings so long as it is not shown that the respondent has been able to receive the document instituting the proceedings or an equivalent document in sufficient time to enable him to arrange for his defense, or that all necessary steps have been taken to this end.
Lässt sich eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Verfahren eingeleitet wurde, auf das Verfahren nicht ein, so hat das zuständige Gericht das Verfahren so lange auszusetzen, bis festgestellt ist, dass es dem Antragsgegner möglich war, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig zu empfangen, dass er sich verteidigen konnte, oder dass alle hierzu erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
TildeMODEL v2018

If the defendant does not enter an appearance the court shall declare of its own motion that it has no jurisdiction.
Läßt sich der Beklagte auf das Verfahren nicht ein, so erklärt sich das Gericht von Amts wegen für unzuständig.
EUbookshop v2

Where a defendant domiciled in one Contracting State is sued in a court of another Contracting State and does not enter an appearance, the court shall declare of its own motion that it has no jurisdiction unless its jurisdiction is derived from the provisions of this Convention.
Läßt sich der Beklagte, der seinen Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat und der vor den Gerichten eines anderen Vertragsstaats verklagt wird, auf das Ver fahren nicht ein, so hat sich das Gericht von Amts wegen für unzuständig zu erklären, wenn seine Zuständigkeit nicht auf Grund der Bestimmungen dieses Übereinkommens begründet ist.
EUbookshop v2

Article 15 ofthat Convention speci­fies, in the same way as the second paragraph of Article 20 of the Brussels Conven­tion but in accordance with rules which are far more detailed and more precise, the circumstances in which a document instituting proceedings may be regarded as hav­ing been served on a defendant who is domiciled abroad and has failed to enter an appearance.
Ebenso wie in Artikel 20 Absatz 2 des Brüsseler Übereinkommens ist in Artikel 15 des Haager Übereinkommens — allerdings erheblich ausführlicher und genauer — geregelt, unter welchen Voraussetzungen davon ausgegangen werden kann, daß ein den Rechtsstreit einleitendes Schriftstück dem im Ausland wohnhaften Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht einläßt, zugestellt oder übergeben worden ist.
EUbookshop v2

The defendant, a company established in the Grand Duchy of Luxembourg, did not enter an appearance.
Die Beklagte, eine im Großherzogtum Luxemburg niedergelassene Gesellschaft, hat sich auf den Rechtsstreit nicht eingelassen.
EUbookshop v2

The defendant, Pluspunkt, failed to enter an appearance and the court in 's-Hertogenbosch enjoined the plaintiff, Pendy, by an interlocutory judgment dated 8 June 1979, to prove that the defendant had been able to receive the summons in sufficient time or that all necessary steps had been taken in that respect to enable it to make arrangements for its defence.
Da sich die Antragsgegnerin, die Firma Pluspunkt, nicht auf das Verfahren eingelassen hatte, gab das Gericht in 's-Hertogenbosch mit Zwischenurteil vom 8. Juni 1979 der An tragstellerin, der Firma Pendy Plastic, auf, zu beweisen, daß die Antragsgegnerin die La dung rechtzeitig erhalten konnte oder daß das hierzu Erforderliche getan worden war, so daß sie sich hätte verteidigen können.
EUbookshop v2